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Mischnutzung

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 37/07 vom 14.04.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Ferienwohnung, Kapitalanlage, Mischnutzung, Zweitwohnungsteuer
Stichwort:Mischnutzung
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 37/07



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 LA 30/07 vom 03.03.2008

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Fremdvermietungszeit, Leerstandszeit, Mischnutzung, Verfügbarkeitsgrad, Zweitwohnungsteuer
Stichwort:Mischnutzung
Leitsatz:Auch bei einer Mischnutzung einer Zweitwohnung zur Fremdvermietung und zur privaten Nutzung zählen die Leerstandszeiten zu den Zeiten, in denen die Wohnung für Zwecke des persönlichen Lebensbedarfs vorgehalten wird.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 LA 30/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 43.03 vom 07.10.2004

Rechtsgebiete:EG, VZOG
Schlagworte:Buchgrundstück, Realteilung, Teilfläche, Mischnutzung, überwiegende Nutzung, Nutzung für Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsvermögen, Einigung der Beteiligten, Restitution, Restitutionsausschluss, funktionale Zuordnung, Transportpolizei, DDR-Transportpolizei, Kriminalpolizei, Umbau, Umbaumaßnahmen, Baumaßnahmen
Stichwort:Mischnutzung
Leitsatz:Ein Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes besteht auch dann, wenn nur eine der nach den Nutzungsarten eindeutig abgrenzbaren Teilflächen einheitlich für eine Aufgabe genutzt wurde, hinsichtlich des anderen Teils jedoch eine Mischnutzung für mehrere Verwaltungsaufgaben vorlag. Die mischgenutzte Teilfläche steht dem Verwaltungsträger zu, für dessen Aufgaben sie überwiegend genutzt wurde.

Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, dass am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluss an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125).

Die Kontinuität der Nutzung, deren Sicherung der Restitutionsausschluss nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dient, wird nicht dadurch unterbrochen, dass auf dem Grundstück nach den Umbaumaßnahmen andere Aufgaben desselben Verwaltungsträgers durchgeführt werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 43.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.00 vom 13.09.2001

Rechtsgebiete:EV, VZOG
Schlagworte:Finanzvermögen, kommunales Finanzvermögen, Kleingartenwesen, Vereinshaus, öffentlich zugängliche Gaststätte, Mischnutzung, Nutzung.
Stichwort:Mischnutzung
Leitsatz:Die von einer Gemeinde ermöglichte Nutzung eines Anwesens als Vereinshaus eines Kleingartenvereins dient einem Zweck, der eine Zuordnung als kommunales Finanzvermögen rechtfertigt.

Diente das Vereinshaus zugleich als öffentlich zugängliche Gaststätte, so hängt die Zuordnung davon ab, welcher Nutzungsanteil überwog. Bei einer gemischt genutzten Gaststätte kommt es insoweit vor allem darauf an, ob die Gäste, Konsumenten oder Käufer in ihrer Mehrzahl einen Vereinsbezug aufwiesen oder nicht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 31.00


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