Zur Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, das dem Betroffenen erst knapp 3 Jahre, nachdem bei ihm bei einer Verkehrskontrolle der Mischkonsum von Amphetamin, Cannabis und Alkohol festgestellt worden war, aufgegeben wurde.