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Mischgebiet

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 3 S 1492/06 vom 25.09.2007

Rechtsgebiete:BauNVO
Schlagworte:Mischgebiet, Schankwirschaft, Speisewirtschaft, Gebietsbezogene Gastraum-Nutzfläche als Zulässigkeitsgrenze, Vom Markt anerkannte Anlagetypen, Individuelle Betriebsmerkmale, Erweiterter Bestandsschutz für gebietsfremde Nutzungen, Anlagenfindungsrecht
Stichwort:Mischgebiet
Leitsatz:1. § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO ermöglicht es, im Plangebiet unzulässige Nutzungsarten oder Anlagetypen nach § 1 Abs. 4 - 9 BauNVO im Wege erweiternden Bestandsschutzes zuzulassen, räumt dem Plangeber aber kein eigenständiges Anlagenfindungsrecht ein.

2. Eine Regelung, wonach Schank- und Speisewirtschaften nur zulässig sind, wenn hierdurch in der Summe eine bestimmte gebietsbezogene "Gastraum-Nutzfläche" nicht überschritten wird, kann nicht auf § 1 Abs. 10 Satz 1 BauNVO gestützt werden.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 3 S 1492/06



HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 UE 684/07 vom 09.08.2007

Rechtsgebiete:BauNVO, BImSchG
Schlagworte:Art der baulichen Nutzung, Gebietserhaltungsanspruch, Mischgebiet, Nachbarklage, Schweinestall, Umkippen
Stichwort:Mischgebiet
Leitsatz:Ein nachbarlicher Gebietserhaltungsanspruch scheidet aus, wenn ein Bauvorhaben von so geringem bodenrechtlichen Gewicht ist, dass ein "Umkippen" des Gebietscharakters nicht droht (hier: Erweiterung eines Schweinestalls in einem planfestgesetzten Mischgebiet).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 UE 684/07

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10019/07.OVG vom 09.02.2007

Rechtsgebiete:LBauO, VwGO, BauNVO
Schlagworte:Baurecht, Bauordnungsrecht, Nutzungsuntersagung, Nutzungsuntersagungsverfügung, Prostitution, Bordell, bordellartiger Betrieb, bordellähnlicher Betrieb, Mischgebiet, Wohnungsprostitution, Auswahlermessen, Eigentümer, Zustandsstörer, Mieter, Handlungsstörer
Stichwort:Mischgebiet
Leitsatz:Anlass zum Erlass einer Nutzungsuntersagungsverfügung besteht auch dann, wenn die baurechtswidrige Nutzung (hier: bordellartiger Betrieb in einer im Mischgebiet gelegenen Wohnung) zwar nicht aktuell nachgewiesen ist, bis kurz zuvor jedoch betrieben wurde und Grund zur Annahme besteht, dass diese Nutzung wieder erneut aufgenommen wird.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10019/07.OVG

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 504/02 vom 14.11.2006

Rechtsgebiete:BauGB, BauNVO, BauO LSA
Schlagworte:Werbeanlage, Wohngebiet, allgemeines, Mischgebiet, Gemengelage, Verunstaltung, Proportion, Baugenehmigung für Werbeanlage
Stichwort:Mischgebiet
Leitsatz:1. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Umgebung eines (Bau-)Grundstücks in einem nicht beplanten Baugebiet einem der Baugebiete der §§ 2 ff. BauNVO entspricht, ist in erster Linie ist auf die nach den Bestimmungen der BauNVO in den verschiedenen Baugebieten allgemein zulässigen Nutzungen abzustellen; Nutzungen die in einem Baugebiet nach der BauNVO nur ausnahmsweise zulässig sind, stehen der Einordnung in ein solches Baugebiet entgegen, wenn sie sich nicht auf Ausnahmefälle beschränken und eine prägende Wirkung auf die Umgebung ausüben. Unzulässig ist es hingegen, eine vorhandene Bebauung in Zielrichtung auf eine scharfe Trennung von Gebietscharakter und zulässiger Bebauung geradezu gewaltsam in ein Baugebiet der in den §§ 2 bis 11 BauNVO bezeichneten Art zu pressen; dies schließt allerdings nicht aus, dass bestimmte Arten von Nutzungen außer Betracht bleiben, weil sie entweder nicht wesentlich sind oder so genannte Fremdkörper darstellen.

2. Ein Lebensmittel-Discounter kann grundsätzlich nicht mehr als "Nachbarschaftsladen" zur wohnungsnahen Versorgung eingeordnet werden, wenn er "großflächig" im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO ist.

3. Auch wenn die Schwelle der Großflächigkeit nicht überschritten wird, kann ein der Versorgung des Gebiets dienender Laden nicht gegeben sein, wenn der Lebensmittelmarkt verkehrsgünstig in der Nähe einer Straße mit bedeutender innerörtlicher Verkehrsfunktion errichtet wird und dadurch Kunden außerhalb des Gebiets eine gute Erreichbarkeit mit dem PKW gewährleistet.

4. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Werbeanlage.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 504/02


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