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Ministerium für Staatssicherheit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 3.01 vom 25.07.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Entschädigungslose Enteignung, Enteignung, entschädigungslose, Enteignung, gegen geringere Entschädigung, staatliche Verwaltung, unlautere Machenschaften bei Enteignung, Enteignung, unlautere Machenschaften bei -, Aufbaugesetz der DDR, Inanspruchnahme nach dem Aufbaugesetz der DDR, Ministerium für Staatssicherheit, Enteignung zugunsten des -, Staatssicherheit, Enteignung zugunsten des Ministeriums für -.
Stichwort:Ministerium für Staatssicherheit
Leitsatz:Zum Vorliegen einer schädigenden Maßnahme (§ 1 Abs. 3 VermG) bei einer Enteignung zugunsten des Ministeriums für Staatssicherheit.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 3.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.99 vom 13.07.2000

Rechtsgebiete:EV
Schlagworte:Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei länger zurückliegender Tätigkeit für das MfS.
Stichwort:Ministerium für Staatssicherheit
Leitsatz:Leitsätze:

Im Sinne des EV Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 war jemand für das Ministerium für Staatssicherheit - MfS - tätig, wenn er bewusst und final diese Organisation aktiv unterstützt hat.

Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64>, vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <BVerwGE 109, 59> und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

Auch länger zurückliegende Tätigkeiten für das MfS können für die Beurteilung der Eignung bedeutsam sein.

Urteil des 2. Senats vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 26.99 -

I. VG Berlin vom 20.01.1999 - Az.: VG 7 A 281.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 2.99 vom 06.04.2000

Rechtsgebiete:EV Anlage I, Gesetz über d. Vereinheitlichung d. Berliner Landesrechts F. 1991
Schlagworte:Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Ministerium für Staatssicherheit, Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das -, Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Beamtenverhältnisses.
Stichwort:Ministerium für Staatssicherheit
Leitsatz:Leitsätze:

1. Im Sinne der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages war jemand "für" das Ministerium für Staatssicherheit tätig, wenn er bewußt und final diese Organisation unterstützt hat.

2. Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - <BVerwGE 108, 64> und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - <BVerwGE 109, 59>).

Urteil des 2. Senats vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -

I. VG Berlin vom 31.08.1995 - Az.: VG 7 A 270.94 -
II. OVG Berlin vom 30.06.1998 - Az.: OVG 4 B 73.95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 2.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 20.98 vom 10.06.1999

Rechtsgebiete:BG LSA
Schlagworte:Einstellung als Beamter auf Probe, Rücknahme wegen arglistiger Täuschung, Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung durch Verneinung einer Tätigkeit für das -, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung (Verneinung einer Verpflichtung gegenüber dem MfS), Kausalität zwischen Täuschung und Ernennung, Täuschung, Rücknahme der Beamtenernennung wegen arglistiger -, ursächlicher Zusammenhang zwischen - und Ernennung eines Beamten.
Stichwort:Ministerium für Staatssicherheit
Leitsatz:Leitsatz:

Hat ein Beamtenbewerber die Ernennungsbehörde arglistig getäuscht, so genügt es für den Ursachenzusammenhang zwischen Täuschung und Ernennung, daß die Behörde nach ihrer tatsächlichen Praxis ohne die Täuschung den Bewerber nicht, wie geschehen, alsbald ernannt, sondern zunächst weitere Prüfungen und Erwägungen angestellt und erst sodann auf vervollständigter Grundlage über seine Bewerbung entschieden hätte. Ob im Falle des Beamtenbewerbers von der tatsächlichen Praxis abgewichen worden wäre, haben die Verwaltungsgerichte ggf. aufgrund einer Tatsachen- und Beweiswürdigung festzustellen.

Urteil des 2. Senats vom 10. Juni 1999 - BVerwG 2 C 20.98 -

I. VG Halle vom 09.04.1998 - Az.: VG 3 A 132/95 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 20.98


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