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HESSISCHER-VGH – Beschluss, 5 TG 3116/06 vom 10.04.2007

Rechtsgebiete:AO 1977, Hess. KAG
Schlagworte:Ablaufhemmung, Bruttokassenmaßstab, Festsetzungsfrist, Höchststeuer, Maßstabsoption, Mindeststeuer, Rückwirkung Bei Steuersatzungen, Schätzung, Spielapparatesteuer
Stichwort:Mindeststeuer
Leitsatz:1.) Zwecks Heilung von Mängeln können auf der Grundlage des § 3 Hess KAG auch bei kommunalen Steuern ersetzende Satzungen mit Rückwirkung erlassen werden.

2.) Soweit sich bei der Erhebung von Spielapparatesteuer nach Maßgabe der erzielten Bruttokasse durch eine in der Satzung vorgesehene Höchstbelastung je Spielgerät ("Kappungsgrenze") eine Vergünstigung für ertragsstarke Geräte ergibt, an der ertragsschwache Geräte nicht teilhaben, ist die darin liegende Ungleichheit mit dem im Wege zulässiger Lenkung verfolgten Zweck zu rechtfertigen, der mit der Aufstellung einer Vielzahl ertragsschwacher Geräte verbundenen Zunahme an Spielgeräten insgesamt entgegenzuwirken.

3.) Die durch eine derartige Spielapparatesteuersatzung eingeräumte antragsabhängige Möglichkeit der Zugrundelegung des Höchstbetrages anstelle einer Besteuerung nach Maßgabe der tatsächlich erzielten Bruttokasse stellt keine unzulässige "Maßstabsoption" dar.

4.) Die maßstabseinheitliche Besteuerung von Gewinnspielgeräten und Unterhaltungsspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit nach Maßgabe der erzielten Bruttokasse, verbunden mit der Höchstbetragsbesteuerung für den Fall, dass die für eine Besteuerung nach der tatsächlich erzielten Bruttokasse erforderlichen Belege und Nachweise nicht vorgelegt werden, begegnet keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 TG 3116/06




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