JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mindestkapital
| Rechtsgebiete: | VermG, DMBilG, URüV |
| Schlagworte: | Wesentliche Verbesserung der Vermögenslage, Ausgleichsverbindlichkeit, D-Mark-Eröffnungsbilanz, Schlussbilanz, Rückgabebilanz, Eigenkapital, Eigenkapitalquote, Mindestkapital, Erlass der Ausgleichsverbindlichkeit, Umwandlung der Ausgleichsverbindlichkeit, Tilgung der Ausgleichsverbindlichkeit, Unternehmensrückgabe |
| Stichwort: | Mindestkapital |
| Leitsatz: | 1. Bei der nach § 6 Abs. 3 Satz 1 VermG vorzunehmenden Berechnung der Eigenkapitalquote im Fall der Rückgabe ist die Minderung des Eigenkapitals, die durch die Ausweisung einer Ausgleichsverbindlichkeit in der Bilanz verursacht wird, nicht zu berücksichtigen. 2. Der Berechnung einer auszugleichenden wesentlichen Verbesserung der Vermögenslage ist die Bilanz zum Zeitpunkt der tatsächlichen Rückgabe zugrunde zu legen. 3. Liegt eine wesentliche Verbesserung der Vermögenslage vor, ist grundsätzlich ein Ausgleich in Höhe der nach § 25 DMBilG errechneten Ausgleichsverbindlichkeit zu leisten. Dieser Betrag ist gegebenenfalls nach § 5 Abs. 3 URüV teilweise zu erlassen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.04 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, DMBilG, URüV |
| Schlagworte: | Unternehmensrückgabe, wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage, maßgebliches Unternehmen, Gegenstand der Unternehmensrückgabe, Vergleichbarkeit, zurückzugebendes Unternehmen als Beurteilungsmaßstab, rechtsformlose Vermögensmasse als Restitutionsobjekt, Mindestkapital, Kommanditgesellschaft, § 5 Abs. 1 Satz 3 URüV als Rechtsfolgenregelung. |
| Stichwort: | Mindestkapital |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Regelung des § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG über eine auszugleichende wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage bezieht sich auf das zurückzugebende Unternehmen in seiner bei der Rückgabe vorhandenen rechtlichen Gestalt. 2. Die Vorschrift des § 5 Abs. 1 Satz 3 URüV regelt nicht die Voraussetzungen, unter denen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 1 VermG anzunehmen ist, sondern setzt als bloße Rechtsfolgenregelung für ihren Anwendungsbereich eine solche wesentliche Verschlechterung voraus. Urteil des 7. Senats vom 3. Juni 1999 - BVerwG 7 C 14.98 - I. VG Leipzig vom 13.03.1998 - Az.: VG 1 K 203/95 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 14.98 | |
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