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Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, I R 94/06 vom 28.11.2007

Rechtsgebiete:KStG 1999, BGB
Schlagworte:Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft - Vertragsauslegung - Keine Bindungswirkung zwischen Körperschaftsteuerfestsetzung und Gewerbesteuermessbetragsfestsetzung - Revisibilität von Vereinbarungen der Gesellschafter mit körperschaftsrechtlichem Charakter
Stichwort:Mindestdauer des Gewinnabführungsvertrages zur Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft
Leitsatz:Bei der Prüfung, ob ein Gewinnabführungsvertrag auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen ist, ist der Vertrag nach objektiven Gesichtspunkten auszulegen. Die Entstehungsgeschichte und die Vorstellungen der am Vertragsschluss beteiligten Personen können bei der Vertragsauslegung nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BFH - Urteil, I R 94/06




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