Hält der Teilnehmer am FUL-Programm "Einführung der ökologischen Wirtschaftsweise im Landbau" die Forderung nach Ausweisung ökologischer Ausgleichsflächen im Umfang von mindestens 5 % der Ackerfläche nicht ein, so ist die Sperrung der Zuwendung für ein Verpflichtungsjahr nicht unverhältnismäßig.