Die an den Inhalt von Urteilsgründen zu stellenden Mindestanforderungen sind nicht erfüllt, wenn darin anstelle des Tatgeschehens nur die Verfahrensgeschichte beschrieben wird.
Eine zweckentfremdungsrechtliche Ausnahmegenehmigung für die Umwidmung von Wohnraum zu gewerblichen Zwecken darf nicht erteilt werden, wenn der angebotene Ersatzwohnraum lediglich in der Sanierung, Modernisierung und Erweiterung bereits bestehenden, geschützten Wohnraumes besteht.