1. § 37b SGB III sieht keine Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur individuellen Belehrung über die Notwendigkeit einer frühzeitigen Arbeitsuche vor (Bestätigung von BSG vom 25.5.2005 - B 11a/11 AL 81/04 R = BSGE 95, 8 = SozR 4-4300 § 140 Nr 1).
2. Zur Frage, ob die in Aufhebungsbescheiden der Bundesagentur für Arbeit enthaltenen Hinweise auf eine mögliche Verringerung der Höhe des zukünftigen Leistungsanspruchs bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung inhaltlich richtig sind (Anschluss an BSG vom 28.8.2007 - B 7/7a AL 56/06 R = SozR 4-4300 § 37b Nr 5).