JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Minderleistung
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung, fristlos, verhaltensbedingt, Minderleistung, Durchschnittsleistung, Arbeitnehmer, vergleichbarer |
| Stichwort: | Minderleistung |
| Leitsatz: | 1. Eine verhaltensbedingte Kündigung wegen Leistungsminderung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer aufgrund nicht angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit längerfristig die Durchschnittsleistung vergleichbarer Arbeitnehmer in erheblichem Maße unterschreitet. 2. Anknüpfungspunkt für die Feststellung, dass ein Arbeitnehmer unter Verstoß gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten bewusst langsam arbeitet, sind einerseits die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung sowie die Durchschnittsleistung der mit dem betreffenden Arbeitnehmer vergleichbaren Arbeitnehmer. 3. Sofern die Fertigung eines Werkstückes nur wenige Minuten dauert (hier: 3 Minuten) ist es zur Ermittlung des Parameters "Tagesdurchschnittsleistung vergleichbarer Mitarbeiter" nicht geeignet, diese einzelne Fertigungsdauer auf die tägliche Arbeitszeit hochzurechnen (z.B. 60 Min. : 3 Min. x 8 Std. = 170 Stück). Bei dieser Hochrechnung wird nicht berücksichtigt, dass während eines achtstündigen Arbeitstages die Leistungsfähigkeit - je nach Anforderung, Belastung und Eintönigkeit der Arbeit - ganz normalen Schwankungen unterliegt. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 398/07 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Kündigung - Minderleistung |
| Stichwort: | Minderleistung |
| Leitsatz: | 1. Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. 2. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen Leistungsfähigkeit arbeitet. Er verstößt gegen seine Arbeitspflicht nicht allein dadurch, dass er die durchschnittliche Fehlerhäufigkeit aller Arbeitnehmer überschreitet. 3. Allerdings kann die längerfristige deutliche Überschreitung der durchschnittlichen Fehlerquote je nach tatsächlicher Fehlerzahl, Art, Schwere und Folgen der fehlerhaften Arbeitsleistung ein Anhaltspunkt dafür sein, dass der Arbeitnehmer vorwerfbar seine vertraglichen Pflichten verletzt. Legt der Arbeitgeber dies im Prozess dar, so muss der Arbeitnehmer erläutern, warum er trotz erheblich unterdurchschnittlicher Leistungen seine Leistungsfähigkeit ausschöpft. |
| Volltext: BAG - Urteil, 2 AZR 536/06 | |
| Rechtsgebiete: | AZV |
| Schlagworte: | Arbeitszeit, Ausgleich, Einteilung, dienstliche, Minderleistung, Frist, Zeitraum |
| Stichwort: | Minderleistung |
| Leitsatz: | 1. Eine von § 1 AZV (Fassung 1999) abweichende Einteilung der regelmäßigen Arbeitszeit durch den Dienstherrn (hier: Minderleistung) ist gemäß § 3 Satz 1 AZV ist innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen. 2. § 3 Satz 1 AZV statuiert eine Verpflichtung des Dienstherrn und gibt ihm entsprechende Obliegenheiten zur Regelung des Arbeitszeitausgleiches auf. 3. Die 12-Monats-Frist erschöpft sich nicht in einer bloßen Festlegung eines objektiven Abrechnungszeitraumes, sondern entfaltet für den Beamten auch eine Schutzfunktion. |
| Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 11/07 | |
| Rechtsgebiete: | SGB III, EinglZuschV, SGB X |
| Schlagworte: | Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber - Antrag vor Beginn der Beschäftigung - Förderungsbedürftigkeit des Arbeitnehmers - Minderleistung - Kausalitätsprüfung - Prognoseentscheidung - Bindungswirkung einer mündlichen Zusage |
| Stichwort: | Minderleistung |
| Leitsatz: | 1. Bei Eingliederungszuschüssen nach §§ 217ff SGB 3 ist der Antrag rechtzeitig, wenn er vor Beginn des Arbeitsverhältnisses gestellt ist. 2. Eine Minderleistung als Voraussetzung der Förderungsbedürftigkeit eines Arbeitnehmers ist typisierend anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer zu den gesetzlich erfassten besonderen Personengruppen gehört. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7a AL 20/05 R | |
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