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Minderjährigkeit

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 13 S 2729/04 vom 27.01.2005

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Minderjährigkeit
Stichwort:Minderjährigkeit
Leitsatz:Als minderjährig eingereist im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist ein Ausländer nur, wenn er zum Zeitpunkt der Einreise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Einreise noch unter Geltung des das Volljährigkeitsalter auf 21 Jahre festlegenden § 2 BGB a.F. erfolgt ist.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 13 S 2729/04



SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 4 L 165/01 vom 19.03.2002

Rechtsgebiete:AsylVfG
Schlagworte:Familienasyl, Folgeantrag, maßgeblicher Zeitpunkt, Minderjährigkeit
Stichwort:Minderjährigkeit
Leitsatz:Ist die Klage eines zum Zeitpunkt der Asylantragstellung minderjährigen Kindes deshalb abgewiesen worden, weil die Anerkennung des Stammberechtigten noch nicht bestandskräftig war, und stellt das Kind nach Eintritt der Bestandskraft einen Folgeantrag, so kommt es für die Frage der Minderjährigkeit auf den Zeitpunkt der Erstantragstellung und nicht auf den des Folgeantrags an (Abweichung/Abgrenzung von BVerwGE 101, 341 ff.).
Volltext: SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG - Urteil, 4 L 165/01

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 12.96 vom 30.04.1998

Rechtsgebiete:AuslG
Schlagworte:Kindernachzug, Minderjährigkeit, Minderjährigenschutz, maßgebender Zeitpunkt, Antragstellung, Altersgrenze.
Stichwort:Minderjährigkeit
Leitsatz:Leitsatz:

Für das Merkmal der Minderjährigkeit nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 AuslG ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem das ausländische Kind die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Urteil des 1. Senats vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 -

I. VG Köln vom 13.01.1993 - Az.: VG 12 K 2705/91 -
II. OVG Münster vom 28.02.1996 - Az.: OVG 17 A 1032/93 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 12.96

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 22.96 vom 18.11.1997

Rechtsgebiete:AuslG, EMRK
Schlagworte:Kindernachzug, Minderjährigkeit, Minderjährigenschutz, maßgebender Zeitpunkt, Einreise, Antragstellung, Altersgrenze, altersbezogene Voraussetzung, familiäre Belange, Betreuung, Sorgerecht, Kindeswohl, Integration, Deutschkenntnisse, Lebensverhältnisse, Änderung, besondere Härte, außergewöhnliche Härte.
Stichwort:Minderjährigkeit
Leitsatz:Urteil des 1. Senats vom 18. November 1997 - BVerwG 1 C 22.96

Leitsätze:
1. Für die Altersgrenze des § 20 Abs. 2 Nr. 2 AuslG (Vollendung des 16. Lebensjahres) ist der Zeitpunkt maßgeblich, in dem das ausländische Kind die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beantragt. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine Antragstellung nach sichtvermerksfreier Einreise oder für die Erteilung eines Sichtvermerks zum Kindernachzug handelt.

2. Bei der Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 3 Satz 1 AuslG sind für einen Aufenthalt sprechende Änderungen der Lebensverhältnisse des Kindes nach Vollendung des 16. Lebensjahres nicht zu berücksichtigen.

3. Für die Frage, ob ein ausländisches Kind über die nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 AuslG erforderlichen Deutschkenntnisse verfügt oder eine günstige Integrationsprognose im Sinne dieser Vorschrift bietet, sind Entwicklungen nach Eintritt der Volljährigkeit ohne Bedeutung.

4. § 21 Abs. 1 Satz 1 AuslG erfaßt nicht den Fall, in dem ein ausländisches Kind nach längerer Abwesenheit in das Bundesgebiet zurückkehren will, sondern nur den Fall, in dem durch Geburt ein genehmigungspflichtiger Aufenthalt im Bundesgebiet begründet wird.

I. VG Karlsruhe vom 07.07.1994 - Az.: VG 6 K 2767/93
II. VGH Mannheim vom 05.07.1995 - Az.: VGH 11 S 2387/94
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 22.96


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