JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft
| Rechtsgebiete: | SGB II, Alg II-V, EStG, GG |
| Schlagworte: | Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - vertikale Berechnungsmethode - minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft - Kindergeld - keine Absetzbarkeit eines Pauschbetrags für Privatversicherungsbeiträge - Ermächtigungskonformität - Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft |
| Leitsatz: | Innerhalb der Bedarfsgemeinschaft ist der individuelle Anspruch des einzelnen Partners auf Alg II nach dem Verhältnis seines Bedarfs zum Gesamtbedarf zu berechnen (horizontale Berechnungsmethode); es ist nicht nach Ermittlung der individuellen Bedarfe der Partner nur das überschießende Einkommen zu verteilen (vertikale Berechnungsmethode). |
| Volltext: BSG - Urteil, B 14 AS 55/07 R | |
| Rechtsgebiete: | SGB II, WoGG, WoFG, AlgIIV, GG |
| Schlagworte: | Arbeitslosengeld II, Angemessenheit der Unterkunftskosten, unangemessene Unterkunftskosten eines ehemaligen Sozialhilfeempfängers, Einkommensberücksichtigung, Kindergeld, minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft, Absetzung eines Pauschbetrages für Privatversicherungsbeiträge, Verfassungsmäßigkeit |
| Stichwort: | minderjähriges Kind in Bedarfsgemeinschaft |
| Leitsatz: | 1. Der Grundsicherungsträger hat bei der Feststellung der angemessenen Unterkunftskosten einen konkret-individuellen Maßstab anzulegen. Unter Zugrundelegung der landesrechtlichen Wohnraumförderbestimmungen ist zu ermitteln, ob in dem maßgeblichen räumlichen Vergleichsbereich Wohnungen mit einfachem Ausstattungsniveau konkret zur Verfügung stehen. 2. Auf die Miethöchstgrenzen aus der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz kann als Maßstab der Angemessenheit der Unterkunftskosten erst abgestellt werden, wenn ein konkret-individueller Maßstab nicht gebildet werden kann. 3. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, das den Bedarf eines Kindes übersteigende Kindergeld als Einkommen des Kindergeldberechtigten zu berücksichtigen. 4. Die Festsetzung einer Pauschale für private Versicherungen in Höhe von 30 Euro ist nicht zu beanstanden, soweit private Kraftfahrzeugversicherungen als gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen betrachtet werden. |
| Volltext: BSG - Urteil, B 7b AS 18/06 R | |
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