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Minderheitsbeteiligung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 4.05 vom 23.02.2006

Rechtsgebiete:VermG, REAO
Schlagworte:Vermögensrechtliche Berechtigung, Schädigungsmaßnahme, Vermögensverlust, Eigentumsaufgabe, rassische Verfolgung, Entziehungsvermutung, Kollektivverfolgung, Gesellschaft, jüdische Gesellschafter, Minderheitsbeteiligung, Eigenanteile der Gesellschaft, Dritte Verordnung zum Reichsbürgergesetz, jüdische juristische Person, Selbstauflösung, Rechtsnachfolge
Stichwort:Minderheitsbeteiligung
Leitsatz:Die Entziehungsvermutung des Art. 3 Abs. 1 Buchst. b REAO gilt für juristische Personen, an denen Juden im Sinne der später erlassenen Dritten Verordnung zum Reichsbürgergesetz entscheidend beteiligt waren, vom 30. Januar 1933 an für die gesamte nationalsozialistische Zeit.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 4.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 12.03 vom 28.04.2004

Rechtsgebiete:VermG, InVorG, REAO
Schlagworte:Jüdisches Unternehmen, Gesellschaft, jüdische, Anteilseigner, Aktionär, Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Minderheitsbeteiligung, jüdische, Kollektivverfolgung, Verfolgungsvermutung, geschädigter Gesellschafter, Durchgriff, doppelter, Rechtsnachfolge, Rechtsnachfolgefiktion
Stichwort:Minderheitsbeteiligung
Leitsatz:Ein Unternehmen mit jüdischer Minderheitsbeteiligung, das nach den Kriterien der 3. DVO zum Reichsbürgergesetz vom 14. Juni 1938 als jüdisches Unternehmen galt, war bereits 1937 als kollektiv verfolgt anzusehen.

"Geschädigter Gesellschafter" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 5 VermG sind bei einem Mutter-Tochter-Verhältnis, bei dem die Beteiligung der Muttergesellschaft an der Tochtergesellschaft einem schädigenden Ereignis unterlag, die Gesellschafter oder Anteilseigner der Muttergesellschaft.

Die Fiktion der Rechtsnachfolge der Conference on Jewish Material Claims against Germany (JCC) für Ansprüche von jüdischen Berechtigten tritt ein, wenn diese Ansprüche von den Berechtigten oder ihren Rechtsnachfolgern nicht durchgesetzt werden. Die formale Anmeldung durch den Berechtigten schließt bei späterer Rücknahme der Anmeldung oder Verzicht auf Rechtsmittel bei ablehnendem Bescheid die Geltendmachung durch die JCC nicht aus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 12.03


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