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Minderheitsaktionär

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Urteil, 23 U 86/06 vom 21.02.2007

Rechtsgebiete:BGB, RBerG, SpruchG, UmwG
Schlagworte:Spruchverfahren, Minderheitsaktionär, Aktionär, AG
Stichwort:Minderheitsaktionär
Leitsatz:In Anbetracht bestimmter Tendenzen ist es vorstellbar, dass die Rechtsprechung sich dahin entwickelt, das Spruchverfahren als adäquaten Weg zur Feststellung der Ansprüche der Minderheitsaktionäre anzusehen. Eine andere Frage ist es jedoch, ob der Minderheitsaktionär diesen Weg wählen kann oder muss.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 23 U 86/06



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 5 W 46/06 vom 06.02.2007

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:AG, Aktiengesellschaft, Aktionär, Minderheitsaktionär, squeeze-out, Registersperre, Übertragungsbeschluss
Stichwort:Minderheitsaktionär
Leitsatz:1. Das Gesetz lässt die Überwindung der Registersperre unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zu, falls im Einzelfall der Übertragungsbeschluss die Rechte der Minderheitsaktionäre verletzt. Im Übrigen ist der Sinn und Zweck des squeeze-out bewusst gegen die Minderheitsaktionäre gerichtet, deren Interessen ausreichend durch das Gebot einer ausreichenden Barabfindung geschützt werden.

2. Der Übertragungsbeschluss bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung und unterliegt nicht der materiell-rechtlichen Kontrolle auf Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 5 W 46/06

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 244/05 vom 10.10.2005

Rechtsgebiete:AktG, SpruchG
Schlagworte:Spruchverfahren, Barabfindung, Antragsberechtigung, Darlegung, Nachweis, Urkunde, Minderheitsaktionär, Aktionär, squeeze-out
Stichwort:Minderheitsaktionär
Leitsatz:Im Spruchverfahren zur Bestimmung der Barabfindung muss der ausgeschiedene Minderheitsaktionär innerhalb der Antragsfrist seine Antragsberechtigung nur darlegen. Der urkundliche Nachweis der Antragsberechtigung zum maßgeblichen Zeitpunkt des Eintrittes der Wirksamkeit des Übertragungsbeschlusses durch Eintragung im Handelsregister muss nicht innerhalb der Antragsfrist erbracht werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 244/05

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 1/05 vom 15.02.2005

Rechtsgebiete:AktG
Schlagworte:Einberufung, Hauptversammlung, Minderheitsaktionär, Rechtsmissbrauch, Dringlichkeit, Zeitpunkt, Holzmüller-Entscheidung, Gelatine-Entscheidung, Geschäftsführung
Stichwort:Minderheitsaktionär
Leitsatz:1. Im gerichtlichen Verfahren auf Ermächtigung eines Minderheitsaktionärs zur Einberufung einer Hauptversammlung ist für die Beurteilung der Rechtsmissbräuchlichkeit und Dringlichkeit des Einberufungsverlangens nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der Entscheidung des Landgerichts als letzter Tatsacheninstanz abzustellen.

2. Eine beabsichtigte Beschlussfassung über Maßnahmen der Geschäftsführung kann ein Einberufungsverlangen nur dann rechtfertigen, wenn hierfür ausnahmsweise eine Entscheidungszuständigkeit der Hauptversammlung nach den vom BGH in der "Holzmüller-Entscheidung" und der "Gelatine-Entscheidung" entwickelten Grundsätzen gegeben ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 1/05


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