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Minderheitenschutz

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 N 2359/06 vom 22.03.2007

Rechtsgebiete:HKO
Schlagworte:Antragsbefugnis, Demokratieprinzip, Folgeregelung, Fraktionsmindeststärke, Gleichheitssatz, Minderheitenschutz, Missbrauchsverbot, Normenkontrollverfahren,
Stichwort:Minderheitenschutz
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis für einen Normenkontrollantrag gegen die Festsetzung der Fraktionsmindeststärke in der Geschäftsordnung eines Kreistages beruht auf dem Recht der Kreistagsabgeordneten zur Fraktionsbildung und ist nicht davon abhängig, dass ein bestehender Fraktionsstatus entzogen wird; diese Frage ist auch für die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Fraktionsmindeststärke nicht maßgeblich.

2. Die in § 26 a Abs. 1 Sätze 3 und 4 HKO gewählte Regelungstechnik einer gesetzlich festgesetzten Mindestfraktionsstärke von zwei Kreistagsabgeordneten mit einer ortsrechtlichen Erhöhungsmöglichkeit widerspricht weder dem Gleichheitssatz noch dem Übermaßverbot noch dem Demokratieprinzip oder dem Minderheitenschutz (vgl. dazu auch die Parallelentscheidung im Verfahren 8 N 2136/06).

3. Die Rahmenvorschrift des § 26 a Abs. 1 Satz 3 HKO enthält einen Regelungsauftrag an die Kreistage auch hinsichtlich einer früher festgesetzten Fraktionsmindeststärke.

4. Die Festsetzung einer Fraktionsmindeststärke unterliegt nicht deshalb einem Missbrauchsverdacht, weil sie nach einem Streit über den bisherigen Fraktionsstatus einer Minderheit erfolgt ist.

5. Eine für einen Kreistag von 71 Mitgliedern auf vier Kreistagsabgeordnete festgesetzte Fraktionsmindestgröße verstößt nicht gegen das Übermaßverbot und den Minderheitenschutz, sondern hält sich im Rahmen der auf Bundes- und Landesebene sowie im kommunalen Bereich anerkannten Größenordnung.

6. Die zu Gunsten politischer Minderheiten erfolgte Abschaffung der 5 %-Sperrklausel und die Einführung des Panaschierens und des Kummulierens im hessischen Kommunalwahlrecht stellen - neben der Größe des kommunalen Vertretungsorgans - einen wesentlichen Gesichtspunkt für die Beurteilung einer Fraktionsmindeststärke im kommunalen Bereich Hessens dar.

7. Die nur mittelbar an den Fraktionsstatus anknüpfenden Folgeregelungen, wie etwa über die Besetzung von Ausschüssen, über das Antrags- und Rederecht oder die finanzielle Unterstützung, sind nicht Streitgegenstand eines Normenkontrollverfahrens gegen die Festsetzung einer Fraktionsmindeststärke in der Geschäftsordnung eines Kreistages.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 N 2359/06



HESSISCHER-VGH – Beschluss, 22 TL 2270/05 vom 16.03.2006

Rechtsgebiete:HPVG
Schlagworte:d`Hondt, Freistellung, Hare-Niemeyer, Minderheitenschutz, Verteilungsverfahren
Stichwort:Minderheitenschutz
Leitsatz:Bei der Auswahl der für eine Freistellung vorzuschlagenden Personalratsmitglieder sind die im Personalrat vertretenen Gewerkschaften und freien Listen entsprechend ihrem Stimmenanteil nach dem Verteilungsverfahren Hare-Niemeyer zu berücksichtigen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 22 TL 2270/05

OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 24/05 vom 20.01.2006

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Verwalterbestellung, Wohnungseigentümerversammlung, Minderheitenschutz
Stichwort:Minderheitenschutz
Leitsatz:1. Ist in der Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung der Beschlussgegenstand mit "Neuwahl eines Verwalters" bezeichnet, so ist für jeden Wohnungseigentümer erkennbar, dass nicht nur die Bestellung eines Verwalters beschlossen werden soll, sondern auch die wesentlichen Bedingungen des Verwaltervertrages.

2. Wird in einer Wohnungseigentümerversammlung "die Fortsetzung des Verwaltervertrages" beschlossen, so ist der Beschluss dahin auszulegen, dass er auch die Neubestellung des Verwalters umfasst.

3. Bei der Wiederwahl des Verwalters bedarf es grundsätzlich nicht der Unterbreitung von Alternativangeboten.

4. Ein Verwalter ist in Ausübung gebundener Vollmachten nicht anwesender Wohnungseigentümer nicht gehindert, an der eigenen Wahl mitzuwirken.

5. Sieht die Teilungserklärung bei mehreren Wohnblöcken vor, dass für die Verwaltungseinheit, die das gemeinschaftliche Eigentum umfasst, soweit nicht das Sonder- und Teileigentum der übrigen Verwaltungseinheiten betroffen ist, die Beschlussfassung im Wege des schriftlichen Verfahrens durch schriftliche Stimmabgabe innerhalb der für die übrigen Verwaltungseinheiten einberufenen Versammlungen erfolgt, und zur Gültigkeit des Beschlusses ausreicht, dass die zustimmenden Wohnungseigentümer mehr als die Hälfte sämtlicher Miteigentumsanteile der Verwaltungseinheiten vertreten, so verletzt dieses Verfahren nicht das Gebot des Minderheitenschutzes.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 24/05

LAG-HAMM – Beschluss, 13 TaBV 26/05 vom 10.06.2005

Rechtsgebiete:BetrVG
Schlagworte:Wahl, Freistellung, Betriebsratsmitglied, freizustellendes Betriebsratsmitglied, Verhältniswahl, Minderheit, Schutz, Minderheitenschutz, Anfechtung
Stichwort:Minderheitenschutz
Leitsatz:Die Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder hat bei zwei Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen.
Volltext: LAG-HAMM - Beschluss, 13 TaBV 26/05


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