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Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr

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BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 31.99 vom 07.09.2000

Rechtsgebiete:PBefG, PBefAusglV
Schlagworte:Ausbildungsverkehr, Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr, Ausgleichszahlungen für -, Prozesszinsen.
Stichwort:Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr
Leitsatz:Leitsätze:

1.) Bei der Bewilligung der Ausgleichsleistungen für Mindereinnahmen im Ausbildungsverkehr nach § 45 a PBefG können die Landesbehörden die anzurechnende Zahl der Gültigkeitstage von Zeitfahrausweisen nicht unter Berufung auf "landestypische Durchschnittswerte" abweichend von den Vorgaben des § 3 Abs. 2 Satz 3 PBefAusglV festlegen.

2.) Die Möglichkeit, dass auf einen mit der Verpflichtungsklage geltend gemachten Zahlungsanspruch bereits Vorauszahlungen geleistet wurden, schließt die Zuerkennung von Rechtshängigkeitszinsen in entsprechender Anwendung von § 291 BGB nicht von vornherein aus.

Urteil des 3. Senats vom 7. September 2000 - BVerwG 3 C 31.99 -

I. VG Potsdam vom 01.08.1997 - Az.: VG 3 K 1597/96 -
II. OVG Frankfurt/O. vom 30.06.1999 - Az.: OVG 4 A 11/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 31.99




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