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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 9 LB 363/06 vom 23.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erschließungsanlage, Herstellung, planabweichend, Mehrausbau, Minderausbau, Verlauf
Stichwort:Minderausbau
Leitsatz:Eine von den Festsetzungen des Bebauungsplans geringfügig abweichende Herstellung der Erschließungsanlage schließt das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht nicht aus, wenn dadurch weder der Verlauf der Erschließungsanlage grundlegend verändert noch für die hergestellte Anlage mehr an Fläche in Anspruch genommen worden ist als nach dem Bebauungsplan vorgesehen (wie BVerwG, Urteil vom 10.11.1989 - 8 C 27/88 - BVerwGE 84, 80).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 9 LB 363/06




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