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Minder schwerer Fall

Entscheidungen der Gerichte

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 5 BV 08.118 vom 20.07.2009

Erfolgt eine betriebliche Altersversorgung durch kongruent rückgedeckte unmittelbare Versorgungszusagen sind diese auch dann gemäß § 10 Abs. 3 Nr. 1 BetrAVG beitragspflichtig, wenn die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung an den Arbeitnehmer verpfändet sind. Darin liegt kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Der Gesetzgeber unterscheidet die Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge hinsichtlich des Pflichtbeitrags zur Insolvenzsicherung sachgerecht danach, ob der Arbeitnehmer einen eigenen Rechtsanspruch gegen einen vom Arbeitgeber unabhängigen Dritten auf Versorgungsleistungen hat.

BFH – Urteil, IV R 37/06 vom 24.01.2008

Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft (gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen) begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG 2000 (jetzt: Satz 5). Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.

BFH – Beschluss, GrS 2/04 vom 17.12.2007

1. Der Erbe kann einen vom Erblasser nicht ausgenutzten Verlustabzug nach § 10d EStG nicht bei seiner eigenen Veranlagung zur Einkommensteuer geltend machen. Jedoch ist die bisherige gegenteilige Rechtsprechung des BFH aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin in allen Erbfällen anzuwenden, die bis zum Ablauf des Tages der Veröffentlichung dieses Beschlusses eingetreten sind.

2. Da der Große Senat des BFH die vorgelegte erste Rechtsfrage im Grundsatz verneint hat, erübrigt sich eine Stellungnahme zu der vom vorlegenden Senat nur hilfsweise gestellten zweiten Rechtsfrage.

BAG – Urteil, 1 AZR 826/06 vom 06.11.2007

Die Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung ist regelmäßig zulässig, wenn der gekündigte Teil einen selbständigen Regelungskomplex betrifft, der ebenso in einer eigenständigen Betriebsvereinbarung geregelt werden könnte. Wollen die Betriebsparteien in einem solchen Fall die Teilkündigung ausschließen, müssen sie dies in der Betriebsvereinbarung deutlich zum Ausdruck bringen.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 9 N 03.389 vom 10.05.2006

1. Der Normenkontrollantrag des nicht postulationsfähigen Antragstellers und der von seinem Prozessbevollmächtigten "wiederholte" Normenkontrollantrag sind rechtlich als ein einheitlicher Normenkontrollantrag anzusehen.

2. Der Formmangel der fehlenden Postulationsfähigkeit ist heilbar. Er ist nur mit Wirkung für die Zukunft, nicht mit Wirkung für die Vergangenheit heilbar.

3. Auf Normänderungsbegehren ist § 47 Abs. 1 VwGO weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 104/06 vom 08.05.2006

Die Annahme eines minder schweren Falles liegt vor allem dann nahe, wenn der Tatrichter einen sogenannten gesetzlich vertypten Milderungsgrund angenommen hat

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 8 B 05.1356 vom 15.03.2006

1. Im Bayerischen Straßen- und Wegerecht existiert auch weiterhin das Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs als eine Form eines gesteigerten Gemeingebrauchs (Abgrenzung zu BVerwG vom 11.5.1999 NVwZ 1999, 1341).

2. Der Anliegergebrauch ist ein Rechtsinstitut des einfachen Rechts, das in der Rechtsordnung als bestehend vorausgesetzt wird.

3. Vor Einschränkungen oder Erschwernissen der Zufahrtsmöglichkeiten für ein innerörtliches Grundstück schützt der Anliegergebrauch regelmäßig nicht.

4. Zu einem Anspruch auf Gehsteigabsenkung vor einer Grundstückszufahrt, wenn die Zufahrten von Nachbargrundstücken ebenfalls abgesenkt sind (Selbstbindung der Verwaltung).

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 4 N 05.779 vom 16.02.2006

1. Richtlinien des Gemeinderates i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO mit Höchstbeträgen zur Abgrenzung der vom ersten Bürgermeister in eigener Zuständigkeit zu erledigenden Geschäfte der laufenden Verwaltung (Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO) sind verbindlich und unterliegen als Rechtsvorschriften der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle.

2. Kompetenzrichtlinien, die der Gemeinderat in Ausübung des ihm durch Art. 37 Abs. 1 Satz 2 GO eingeräumten Beurteilungsspielraums aufstellt, wirken konstitutiv und sind gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar.

BAG – Urteil, 6 AZR 47/05 vom 09.02.2006

Der Anstellungsvertrag eines DO-Angestellten, der für die Dauer des Anstellungsvertrages aus der Unterstellung unter die Dienstordnung beurlaubt ist, kann nicht wirksam durch "Abbestellung" beendet werden, auch wenn diese Möglichkeit vertraglich vorgesehen ist; mit einer solchen Vereinbarung wird der gesetzliche (Änderungs-)Kündigungsschutz umgangen.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 05.1453 vom 25.01.2006

1. Ein "gelegentlicher" Cannabiskonsum im Sinne von § 14 Abs. 1 Satz 4 FeV und der Nummer 9.2.2 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung setzt die mindestens zweimalige Einnahme dieses Betäubungsmittels voraus (a.A. OVG Hamburg vom 23.6.2005 VRS 2005, 214).

2. Zur Klärung der Frage, wie oft Cannabis eingenommen wurde, darf auch dann, wenn nur ein einmaliger Konsum feststeht, gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FeV ein ärztliches Gutachten angefordert werden, sofern weitere, Eignungszweifel begründende Tatsachen vorliegen.

3. Zur möglichen Ausgestaltung eines ärztlichen Gutachtens, das der Feststellung der Häufigkeit der Cannabiseinnahme dient.

OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 198/05 vom 16.06.2005

Beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit möglicherweise beeinträchtigender Faktoren - hier: der Intelligenzminderung des Angeklagten in Verbindung mit seiner Alkoholisierung bei der Tat - bedarf die Schuldfähigkeitsbeurteilung eingehender Erörterung.

BAYERISCHER-VGH – Beschluss, 11 CS 04.2334 vom 21.03.2005

Ein positiver Drogenschnelltest kann im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dann als ausreichender Nachweis eines Betäubungsmittelkonsums angesehen werden, wenn das auf diese Weise erzielte Ergebnis durch weitere Umstände (z.B. ein Geständnis des Betroffenen, Besitz des nachgewiesenen Betäubungsmittels) bestätigt wird.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 229/04 vom 21.12.2004

Ein Betreuer, dem die Vermögenssorge übertragen ist, kann entlassen werden, wenn er während mehrmonatiger Kuraufenthalte zu einer geordneten Aktenführung hinsichtlich seiner Betreuungen nicht in der Lage ist und es deswegen zu Abrechnungsfehlern zu Lasten des Betreuten kommt, die zu einem Strafverfahren gegen den Betreuer geführt haben, auch wenn dieses Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

OLG-HAMM – Urteil, 3 Ss 316/04 vom 01.12.2004

Zur Strafzumessung und zur Annahme eines minder schweren Falles bei der Vergewaltigung.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 207/04 vom 26.10.2004

1. Der Betreuungsverein ist berechtigt, gegen die Entlassung des Vereinsbetreuers selbst Beschwerde einzulegen.

2. Ein Vereinsbetreuer, der entgegen fachärztlicher Stellungnahme und ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung gegenüber einer Einrichtung zur geschlossenen Unterbringung unter Verwendung richterlicher Diktion die Unterbringung des Betreuten "verfügt", kann deshalb als ungeeignet entlassen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 348/04 vom 28.09.2004

Zur Annahme eines minder schweren Falles.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 94/04 vom 28.07.2004

1. Eine Auswechslung des Betreuers auf Wunsch des Betreuten kann durch das Vormundschaftsgericht nur dann vorgenommen werden, wenn der Betroffene aus eigenem Antrieb die Auswechslung des Betreuers anstrebt und auf Grund eigenständiger Willensbildung einen bestimmten neuen Betreuer wünscht.

2. Voraussetzung für eine Entlassung des Betreuers gegen seinen Willen wegen fehlender Eignung oder aus einem anderen wichtigen Grund ist grundsätzlich, dass das Wohl des Betreuten bei einer fortbestehenden Betreuerstellung entweder nicht oder erheblich schlechter gewahrt ist als bei einer Betreuerauswechslung.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 11/04 vom 10.05.2004

1. Legt der Gegenbetreuer gegen die Festsetzung der Höhe seiner Vergütung Beschwerde ein und erhält hiervon weder der Betreuer noch der Betroffene vor der für diesen nachteiligen Beschwerdeentscheidung Kenntnis, ist diese Entscheidung auf Rechtsmittel des Betroffenen ohne Rücksicht auf ihre sachliche Richtigkeit wegen eines absoluten Beschwerdegrundes aufzuheben.

2. Bewilligt das Vormundschaftsgericht dem Betreuer eines vermögenden Betroffenen im Hinblick auf die außergewöhnliche Schwierigkeit der Betreuung einen deutlich über dem Regelbetrag liegenden Stundensatz, kann dieser grundsätzlich auch für die Vergütung des zur Überwachung dieses Betreuers bestellten Gegenbetreuers herangezogen werden.

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 111/04 vom 03.05.2004

1. Zum fehlgeschlagenen Versuch bei der sexuellen Nötigung.

2. Will das Tatgericht nach § 154 StPO ausgeschiedene Taten bei der Strafzumessung berücksichtigen, muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen.

3. Zur Annahme eines minder schweren Falles beim Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen.

OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 90/04 vom 15.04.2004

Zur Anwendung von §§ 49, 50 StGB beim Zusammentreffen von vertypten und nicht vertypten Milderungsgründen.

BAG – Urteil, 5 AZR 530/02 vom 28.01.2004

Aus der Richtlinie 93/104/EG des Rates über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung vom 23. November 1993 und aus der Rechtsprechung des EuGH hierzu folgt nicht, dass Bereitschaftsdienst iSd. ArbZG wie die sonstige Arbeitszeit vergütet werden muss. Die Arbeitsvertragsparteien sind frei, für Bereitschaftsdienst und sog. Vollarbeit unterschiedliche Vergütungssätze vorzusehen.

BAYOBLG – Beschluss, 1 ObOWi 538/03 vom 08.01.2004

1. Die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers von ähnlich starkem Gewicht wie im Regelfall des § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV setzt nicht voraus, dass gegen den Betroffenen bereits eine erhöhte Geldbuße verhängt worden ist. Die gilt insbesondere dann, wenn entweder einer Vorahndung oder dem verfahrensgegenständlichen Verkehrsverstoß eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h zugrunde liegt.

2. Der Annahme einer beharrlichen Pflichtenverletzung steht nicht entgegen, dass das Amtsgericht keine näheren Feststellungen zu den Umständen der Vorahndungen getroffen hat (wie BayObLG vom 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03, zur Veröffentlichung vorgesehen).

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 192/03 vom 16.10.2003

Weiß der für die Aufgabenkreise Vermögenssorge, Zuführung zur ärztlichen Behandlung und Aufenthaltsbestimmung bestellte Betreuer, dass der Betroffene zur Verwahrlosung neigt, gehört die Überprüfung der Wohnverhältnisse des Betroffenen zur Vermeidung von Vermüllung und Gesundheitsgefahren zu seinen Aufgaben.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 200/02 vom 18.12.2002

In Ausnahmefällen kann in einem Verfahren zur Entlassung eines Betreuers von der Bestellung eines Verfahrenspflegers abgesehen werden.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 AS 01.40067 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40019 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40020 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40021 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40022 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

BAYERISCHER-VGH – Urteil, 20 A 01.40023 vom 03.12.2002

1. Die Festlegung einer Grenze von 6 Lärmereignissen mit einem Außenpegel von 70 dB(A) in Verbindung mit einem Dauerschallpegel von höchsten 50 dB(A) als Zumutbarkeitsschwelle für nächtlichen Fluglärm ist nicht zu beanstanden.

2. Grundsätze der Raumordnung in Regionalplänen jedenfalls aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen Raumordnungsgesetzes von 1997 entfalten keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

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