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Milderungsgründe

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 11152/07.OVG vom 07.12.2007

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostG, BPersVG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Brief, Briefsendung, Weihnachtskarte, Trauerkarte, Verletzung des Briefgeheimnisses, Unterschlagung, Straftat, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehensund Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe
Stichwort:Milderungsgründe
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der Briefsendungen öffnet, um sich das darin befindliche Bargeld rechtswidrig zuzueignen, verletzt durch diese Straftaten seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hiermit einhergehenden endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus dem öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Bei derart schwer wiegenden Zugriffsdelikten muss das Gewicht entlastender Milderungsgründe die belastenden Gesichtspunkte erheblich überwiegen; eine langjährige tadelfreie Dienstverrichtung und strafrechtliche Unbescholtenheit des Beamten reichen hierfür allein nicht aus.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 11152/07.OVG



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 25.06 vom 24.05.2007

Rechtsgebiete:BDG
Schlagworte:Aberkennung des Ruhegehalts, "anerkannte Milderungsgründe", Beeinträchtigung des Vertrauens, Bemessungskriterien, Deutsche Bundespost, Diebstahl, Disziplinarbefugnis, Disziplinarklage, Disziplinarmaßnahme, Entfernung aus dem Dienstverhältnis, Milderungsgründe, Persönlichkeitsbild des Beamten, Postunterdrückung, prognostische Gesamtwürdigung, Schwere des Dienstvergehens, umfassende Sachaufklärung, Vergleichsmaßstäbe, Verletzung des Postgeheimnisses, Zugriffsdelikt
Stichwort:Milderungsgründe
Leitsatz:Das Gewicht entlastender Gesichtspunkte muss umso größer sein, je schwerer das Zugriffsdelikt aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Zugriffshandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelnen wiegt (wie Senatsurteile vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 30.05 und BVerwG 2 C 9.06 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 25.06

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 11 A 10903/05.OVG vom 02.12.2005

Rechtsgebiete:GG, BBG, BDG, PostPersRG, StGB
Schlagworte:Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Beamter, Postbeamter, Dienstvergehen, Unterschlagung, veruntreuende Unterschlagung, Straftat, Abrechnung, Nachnahmebeträge, Entgelte, anvertraut, Vertrauen, Vertrauensverlust, Deutsche Post AG, Ansehens- und Vertrauensschädigung, Strafurteil, Feststellungen, tatsächliche Feststellungen, Untragbarkeit, Disziplinarmaß, Entfernung aus dem Dienst, Dienstentfernung, Ansehen, Ansehensschädigung, Milderungsgründe, Spielsucht, Spiel-Abhängigkeit, psychische Ausnahmesituation, abgeschlossene negative Lebensphase
Stichwort:Milderungsgründe
Leitsatz:1. Ein bei der Deutschen Post AG eingesetzter Bundesbeamter, der in mehreren Fällen und über einen längeren Zeitraum dienstlich anvertraute Nachnahmebeträge verspätet abrechnet und zwischenzeitlich zur Finanzierung seiner Spielsucht verwendet, verletzt seine Kernpflichten in so erheblichem Maße, dass er wegen des hierdurch eingetretenen endgültigen Vertrauens- und Ansehensverlustes in der Regel aus öffentlichen Dienst zu entfernen ist.

2. Zu den Milderungsgründen bei Zugriffsdelikten auf dienstlich anvertraute Gelder nach Inkrafttreten des Bundesdisziplinargesetzes.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10903/05.OVG

THUERINGER-OVG – Urteil, 8 DO 330/02 vom 29.09.2005

Rechtsgebiete:BBG, BDO, PAG, StGB, StPO, ThürBG, ThürDG
Schlagworte:Disziplinarrecht, Disziplinarverfahren, Polizeibeamter, Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen, Jugendliche, disziplinarrechtliche Übergangsbestimmung, maßnahmebeschränkte Berufung, sachlicher Geltungsbereich, außerdienstliches Dienstvergehen, Achtungswürdigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Entfernung aus dem Dienst, Eigengewicht, Milderungsgründe, Weiterbeschäftigung, Vorbildfunktion, Dauer des Disziplinarverfahrens, Verhältnismäßigkeit
Stichwort:Milderungsgründe
Leitsatz:Auch bei einer maßnahmebeschränkten Berufung hat das Rechtsmittelgericht die Zulässigkeit des Disziplinarverfahrens, wie jede Prozessvoraussetzung, von Amts wegen zu prüfen.

Der sachliche Geltungsbereich des Disziplinarrechts ist für Taten von Angehörigen der Volkspolizei, die später in den Thüringer Landesdienst übernommen wurden, nicht eröffnet.

Der außerdienstliche disziplinarrechtliche Tatvorwurf eines Sittlichkeitsdeliktes gegenüber einer im Obhutsverhältnis stehenden Minderjährigen enthält einen ganz erheblichen Schuldvorwurf und zerstört grundsätzlich das Vertrauensverhältnis zum Beamten.

Angesichts der spezifischen Amtspflichten erschüttert eine außerdienstliche Straftat eines Polizeibeamten im besonderen Maße das Vertrauen der Verwaltung und der Allgemeinheit in dessen Integrität und rechtfertigt vorbehaltlich entgegenstehender Umstände des Einzelfalls die Entfernung aus dem Dienst.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 8 DO 330/02


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