Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMilchreferenzmenge 

Milchreferenzmenge

Entscheidungen der Gerichte

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Urteil, 2 LB 66/08 vom 25.03.2009

1. Ein Altpachtvertrag i.S.v. § 7 Abs. 4 Satz 1 MBV liegt auch dann vor, wenn ein im Jahre 1980 geschlossener Pachtvertrag vom Hofnachfolger übernommen und von ihm als Pächter als Anschlusspachtvertrag neu vereinbart wird.

2. Durch Unterverpachtung kann ein Grundstück die Eigenschaft als Milcherzeugungsfläche ebenso verlieren, wie durch sonstige flächenbezogene Dispositionen des Pächters. Derartige Veränderungen setzen allerdings eine auf Dauer angelegte Umstellung der Betriebsorganisation voraus, die nicht allein darauf ausgerichtet sein darf, den Verlust von Referenzmengen bei Pachtrückgabe zu vermeiden.

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES-OVG – Beschluss, 2 LA 70/08 vom 28.08.2008

1. Eine von § 17 Abs. 3 lit. b) BetrPrämDurchfV geforderte endgültige Abgabe der Michreferenzmenge liegt im Falle einer Verpachtung nicht vor.

2. Dies gilt auch im Hinblick auf die Berücksichtigung betriebsindividueller Beträge bei vorweggenommener Erbfolge, wenn der frühere Betriebsinhaber die Milchreferenzmenge an Dritte verpfachtet hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.07 vom 02.10.2007

Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.07 vom 02.10.2007

Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 40/06 vom 10.10.2006

Für den Fall der Rückgabe eines ganzen Betriebes durch den Pächter an den Verpächter nach Ablauf des Pachtvertrages greift ein Pächterschutz nach § 7 MGV (Fassung vom 26.3.1994) nicht durch. Auch eine erst während der Pachtzeit erwirtschaftete Milchreferenzmenge geht auf den Verpächter nach Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 über, wenn er selbst Milcherzeuger ist oder die Referenzmenge unverzüglich an einen Milcherzeuger weitergibt und dafür im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtverhältnisses jedenfalls konkrete Vorbereitungen getroffen hat.

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 18.04 vom 16.03.2005

Die Befugnis, die Erteilung der Bescheinigung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MGV zu verlangen, steht nur dem Übernehmer der Referenzmenge zu, nicht aber dem bisherigen Inhaber.

Wird aufgrund eines Pachtvertrages der Betrieb übergeben, so geht die dem Betrieb zustehende Referenzmenge mit über. Ob der Verpächter zivilrechtlich zur Besitzverschaffung befugt war, ist hierfür ebenso gleichgültig wie die weitere Frage, ob der Pachtvertrag wirksam oder nichtig ist oder später rückwirkend angefochten oder sonst beseitigt wird.

Verpachtete Referenzmengen fallen nicht schon mit dem Auslaufen des Pachtvertrages an den Verpächter bzw. den Eigentümer zurück, sondern erst mit Rückgabe des verpachteten Betriebes. Das gilt auch bei anfänglicher Unwirksamkeit des Pachtvertrages.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10366/04.OVG vom 28.04.2004

1. Der Kreis- oder Stadtrechtsausschuss als Widerspruchsbehörde (§ 7 Abs. 1 AGVwGO RhPf) ist zu einer reformatio in peius, also zu einer "Verböserung" des angegriffenen Ausgangsbescheides, grundsätzlich nicht befugt. Eine über die Rechtsschutzfunktion hinausgehende objektive Kontrollfunktion hat der Rechtsausschuss grundsätzlich nicht (im Anschluss an OVG RhPf, Urteil vom 8. Mai 1961, AS 8, 273 [279]).

2. Im Verfahren der Verpflichtungsklage ist das Verwaltungsgericht durch die Bindung an das Klagebegehren (§ 88 VwGO) an einer reformatio in peius regelmäßig ebenfalls gehindert.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10866/03.OVG vom 07.01.2004

1. § 9 Abs. 1 Satz 1 MGVO vermittelt nur dem Erwerber der Milchreferenzmenge einen Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung, nicht aber dem Veräußerer.

2. Die Bescheinigung über den Milchreferenzmengenübergang ist ein feststellender Verwaltungsakt, der nichts an der materiellen Rechtslage ändert, die Beteiligten aber hindert, sich auf eine von der Feststellung abweichende Rechtslage zu berufen.

3. Zur Anschlussberufungsfrist

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10288/02.OVG vom 16.10.2002

1. Die vollständige Einstellung der Milcherzeugung durch den Pächter geraume Zeit vor der Rückgabe der Pachtflächen an den Verpächter führt nicht dazu, dass der Pächter im Genuss der den zurückzugebenden Flächen entsprechenden Referenzmengen verbleibt. Vielmehr muss entsprechend Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 die Aufteilung der Referenzmenge zwischen Pächter und Verpächter "nach den für die Milcherzeugung verwendeten Flächen" entsprechend den Größen- und Nutzungsverhältnissen, die unmittelbar vor der vollständigen Aufgabe der Milcherzeugung bestanden haben, erfolgen.

2. Behauptet der Pächter, im Jahr vor der Aufgabe der Milcherzeugung die Pachtflächen nicht mehr für die Milcherzeugung genutzt zu haben, muss er deutlich machen, dass die Aufgabe der Nutzung zur Milcheerzeugung nicht im Hinblick auf die beabsichtigte vollständige Aufgabe der Milcherzeugung erfolgt ist, sondern als davon unabhängige Änderung der Betriebsverhältnisse, die gegenüber den Verpächtern nicht gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 20. Juni 2002 - C 401/99 - ist es für den Übergang einer Referenzmenge auf einen Verpächter bei Rückgabe der Pachtfläche ausreichend, dass dieser im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtvertrages die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitzt.

Weitere Begriffe

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "Milchreferenzmenge - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum