JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Milchquote
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZAV |
| Schlagworte: | Anlieferungs-Referenzmenge, Besondere Härte, Dreiecksverhältnis, Milcherzeuger, Milchquote, Übernahmebetrag, Übernahmerecht, Übernahmerecht des Pächters, Zahlung, rechtzeitige |
| Stichwort: | Milchquote |
| Leitsatz: | Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 ZAV ist das Übernahmerecht vom Pächter der Anlieferungs-Referenzmenge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Pachtvertrages auszuüben. Ein vor Ablauf des Pachtvertrages erklärtes Übernahmeverlangen des Pächters vermag ein Übernahmerecht nicht zu begründen. Von einer Verpflichtung des Pächters zur Zahlung des Übernahmebetrages nach § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV ist nicht auszugehen, wenn die Übernahme der gepachteten Anlieferungs-Referenzmenge zwischen Pächter und Verpächter erkennbar in Streit steht. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist des § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV nicht zu laufen. Hat der Verpächter vor Ablauf des Pachtvertrages eine Übertragung der Anlieferungs- Referenzmenge auf einen Dritten versucht, ist es für Frage der Rechtzeitigkeit der Zahlung des Übernahmebetrages nach § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV ohne Belang, dass der Dritte den Übergang der Anlieferungs-Referenzmenge auf sich behauptet und das Übernahmerecht des Pächters bestreitet. In Verfahren über die Bescheinigung des Übergangs einer Anlieferungs-Referenzmenge ist die Feststellungsklage subsidiär gegenüber der im Falle der Versagung der Bescheinigung statthaften Verpflichtungsklage. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LB 356/08 | |
| Rechtsgebiete: | VwVfG, ZAV |
| Schlagworte: | Anlieferungs-Referenzmenge, Landesreserve, Milchquote, Referenzmenge, Wiederaufgreifen, Wiederaufgreifen des Verfahrens |
| Stichwort: | Milchquote |
| Leitsatz: | Die Entscheidung über den anteiligen Einzug der Referenzmenge zugunsten der Reserve des Landes gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 ZAV gehört nicht zu den Entscheidungen, deren Verwaltungsverfahren nach § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG wieder aufgegriffen werden kann (hier wegen späterer Wiederaufnahme der eigenen Milcherzeugung). |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 10 LA 144/07 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV |
| Schlagworte: | Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung |
| Stichwort: | Milchquote |
| Leitsatz: | Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.07 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV |
| Schlagworte: | Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung |
| Stichwort: | Milchquote |
| Leitsatz: | Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.07 | |
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