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Milcherzeuger

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LB 356/08 vom 21.04.2009

Rechtsgebiete:VwGO, ZAV
Schlagworte:Anlieferungs-Referenzmenge, Besondere Härte, Dreiecksverhältnis, Milcherzeuger, Milchquote, Übernahmebetrag, Übernahmerecht, Übernahmerecht des Pächters, Zahlung, rechtzeitige
Stichwort:Milcherzeuger
Leitsatz:Nach § 12 Abs. 3 Satz 1 ZAV ist das Übernahmerecht vom Pächter der Anlieferungs-Referenzmenge innerhalb eines Monats nach Ablauf des Pachtvertrages auszuüben. Ein vor Ablauf des Pachtvertrages erklärtes Übernahmeverlangen des Pächters vermag ein Übernahmerecht nicht zu begründen.

Von einer Verpflichtung des Pächters zur Zahlung des Übernahmebetrages nach § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV ist nicht auszugehen, wenn die Übernahme der gepachteten Anlieferungs-Referenzmenge zwischen Pächter und Verpächter erkennbar in Streit steht. In diesem Fall beginnt die Zahlungsfrist des § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV nicht zu laufen. Hat der Verpächter vor Ablauf des Pachtvertrages eine Übertragung der Anlieferungs- Referenzmenge auf einen Dritten versucht, ist es für Frage der Rechtzeitigkeit der Zahlung des Übernahmebetrages nach § 12 Abs. 3 Satz 3 ZAV ohne Belang, dass der Dritte den Übergang der Anlieferungs-Referenzmenge auf sich behauptet und das Übernahmerecht des Pächters bestreitet.

In Verfahren über die Bescheinigung des Übergangs einer Anlieferungs-Referenzmenge ist die Feststellungsklage subsidiär gegenüber der im Falle der Versagung der Bescheinigung statthaften Verpflichtungsklage.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LB 356/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LC 226/06 vom 26.03.2008

Rechtsgebiete:HöfeO, MGV, MilchabgV, ZAV
Schlagworte:Angewiesensein auf die Anlieferungs-Referenzmenge, Anlieferungs-Referenzmenge, Benötigen der Anlieferungs-Referenzmenge, flächenloser Übergang, Hoferbe, Hofübergabevertrag, Milcherzeuger, pachtvertraglicher Rückgewähranspruch, Rückgewähranspruch, Übergang einer Anlieferungs-Referenzmenge, Übernahmerecht des Pächters, Vorweggenommene Erbfolge, Weichender Miterbe
Stichwort:Milcherzeuger
Leitsatz:1. Im Wege der vorweggenommenen Erbfolge können - jedenfalls bis zur Änderung des § 7 Abs. 1 Satz 2 ZAV durch die Zweite Verordnung zur Änderung der Zusatzabgabenverordnung vom 14. Januar 2004 (BGBl. I S. 89) - pachtvertragliche Rückgewähransprüche, die sich auf flächenlos verpachtete Anlieferungs-Referenzmengen beziehen, auf weichende Erben übertragen werden.

2. Zum Begriff des "Benötigens" nach § 12 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 MilchabgV.

3. Zum Begriff der "besonderen Härte" nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 MilchabgV.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LC 226/06

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 C 32.05 vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Milchabgabe, Milchquoten, Referenzmengen, Referenzmengenübergang, Referenzmengenübertragung, flächengebundene Übertragung, flächenlose Übertragung, Durchgangserwerb, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, Pachtbeendigung, Milcherzeuger
Stichwort:Milcherzeuger
Leitsatz:Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb oder eine Milcherzeugungsfläche daran gebundene Referenzmengen auch dann an den Verpächter zurückfallen können, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder wird, sofern er die Referenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 C 32.05

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 A 10288/02.OVG vom 16.10.2002

Rechtsgebiete:MGVO
Schlagworte:Milchreferenzmenge, Referenzmenge, Übertragung, Milcherzeuger, Milcherzeugung, Aufgabe, Verpächteransprüche
Stichwort:Milcherzeuger
Leitsatz:1. Die vollständige Einstellung der Milcherzeugung durch den Pächter geraume Zeit vor der Rückgabe der Pachtflächen an den Verpächter führt nicht dazu, dass der Pächter im Genuss der den zurückzugebenden Flächen entsprechenden Referenzmengen verbleibt. Vielmehr muss entsprechend Art. 7 Abs. 1 Nr. 2 Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 die Aufteilung der Referenzmenge zwischen Pächter und Verpächter "nach den für die Milcherzeugung verwendeten Flächen" entsprechend den Größen- und Nutzungsverhältnissen, die unmittelbar vor der vollständigen Aufgabe der Milcherzeugung bestanden haben, erfolgen.

2. Behauptet der Pächter, im Jahr vor der Aufgabe der Milcherzeugung die Pachtflächen nicht mehr für die Milcherzeugung genutzt zu haben, muss er deutlich machen, dass die Aufgabe der Nutzung zur Milcheerzeugung nicht im Hinblick auf die beabsichtigte vollständige Aufgabe der Milcherzeugung erfolgt ist, sondern als davon unabhängige Änderung der Betriebsverhältnisse, die gegenüber den Verpächtern nicht gegen Treu und Glauben verstößt.

3. Entsprechend der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 20. Juni 2002 - C 401/99 - ist es für den Übergang einer Referenzmenge auf einen Verpächter bei Rückgabe der Pachtfläche ausreichend, dass dieser im Zeitpunkt der Beendigung des Pachtvertrages die verfügbare Referenzmenge auf einen Dritten überträgt, der die Eigenschaft eines Milcherzeugers besitzt.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 A 10288/02.OVG


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