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Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 12.07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung
Stichwort:Milchbörse
Leitsatz:Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 12.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 11.07 vom 02.10.2007

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Marktorganisationen, Marktordnung, Milch, Zusatzabgabenverordnung, Erzeuger, Milchquote, Milchreferenzmenge, Referenzmenge für Milch, Anlieferungsreferenzmenge, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, flächengebundene Übertragung von Milchquoten, flächenlose Übertragung von Milchquoten, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, kürzeste Frist, Vorabentscheidung
Stichwort:Milchbörse
Leitsatz:Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1256/1999 steht einer nationalen Regelung nicht entgegen, derzufolge eine Milchreferenzmenge bei Beendigung des Pachtverhältnisses auch dann auf den Verpächter übergeht, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder zu werden beabsichtigt, sofern er sie seinerseits in kürzester Frist an einen Erzeuger überträgt. Das gilt sowohl für den Fall einer flächengebundenen Weiterverpachtung an einen Erzeuger als auch für den Fall eines flächenlosen Verkaufs über eine staatliche Verkaufsstelle.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 11.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 C 32.05 vom 18.05.2006

Rechtsgebiete:VO (EWG) Nr. 3950/92, ZAV
Schlagworte:Milchabgabe, Milchquoten, Referenzmengen, Referenzmengenübergang, Referenzmengenübertragung, flächengebundene Übertragung, flächenlose Übertragung, Durchgangserwerb, Milchbörse, staatliche Verkaufsstelle, landwirtschaftliches Pachtverhältnis, Pachtbeendigung, Milcherzeuger
Stichwort:Milchbörse
Leitsatz:Dem Europäischen Gerichtshof wird die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob bei Beendigung landwirtschaftlicher Pachtverhältnisse über einen Milcherzeugungsbetrieb oder eine Milcherzeugungsfläche daran gebundene Referenzmengen auch dann an den Verpächter zurückfallen können, wenn dieser nicht selbst Erzeuger ist oder wird, sofern er die Referenzmenge in kürzester Frist über die staatliche Verkaufsstelle an einen Dritten überträgt, der diese Eigenschaft besitzt.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 C 32.05


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