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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMietvertrag zwischen Familienangehörigen 

Mietvertrag zwischen Familienangehörigen

Entscheidungen der Gerichte

BSG – Urteil, B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009

Tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft sind vom Grundsicherungsträger bis zur Angemessenheitsgrenze zu übernehmen, wenn sie auf Grund einer wirksamen rechtlichen Verpflichtung vom Hilfebedürftigen zu tragen sind, unabhängig davon, ob die Höhe oder die Vertragsgestaltung einem Fremdvergleich standhält.

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