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Mietvertrag zwischen Familienangehörigen

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BSG – Urteil, B 4 AS 37/08 R vom 03.03.2009

Rechtsgebiete:SGB II, SGG, SGB X
Schlagworte:Arbeitslosengeld II - angemessene Unterkunftskosten - Anforderungen an die Entstehung tatsächlicher Aufwendungen - Mietvertrag zwischen Familienangehörigen - keine Übertragung der Maßstäbe des Fremdvergleichs - sozialgerichtliches Verfahren
Stichwort:Mietvertrag zwischen Familienangehörigen
Leitsatz:Tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft sind vom Grundsicherungsträger bis zur Angemessenheitsgrenze zu übernehmen, wenn sie auf Grund einer wirksamen rechtlichen Verpflichtung vom Hilfebedürftigen zu tragen sind, unabhängig davon, ob die Höhe oder die Vertragsgestaltung einem Fremdvergleich standhält.
Volltext: BSG - Urteil, B 4 AS 37/08 R




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