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JuraForum.deUrteileSchlagwörterMMietvertrag über mehr als 30 Jahre 

Mietvertrag über mehr als 30 Jahre

Entscheidungen der Gerichte

OLG-KARLSRUHE – Urteil, 1 U 119/07 vom 21.12.2007

Die Neubegründung eines Mietverhältnisses zwischen dem Erwerber des Mietobjekts und dem Mieter kraft Gesetzes gemäß § 566 BGB ("Kauf bricht nicht Miete") beeinflusst den Lauf der Frist nach § 544 Satz 1 BGB nicht, so dass nach Ablauf von 30 Jahren seit der Überlassung der Mietsache ein Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden kann.

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