Die schuldhafte, versehentliche - teilweise - Nichtzahlung des geschuldeten Mietzinses berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs. Das Unterlassen einer vorherigen Abmahnung verstößt nicht gegen die Grundsätze von Treu und Glauben.
Zur Frage, ob eine mögliche Gesundheitsbeeinträchtigung durch eine Mobilfunkanlage einen wichtigen Grund zur Kündigung eines Mietverhältnisses darstellen kann.
1. Räumt die Mieterin die Mietsache unter gleichzeitiger Einstellung der Mietzahlungen und erfährt der Vermieter dies alsbald, so ist das Verhalten der Mieterin als schlüssige Kündigungserklärung zu bewerten.
2. Parteivereinbarungen über ein Schriftformerfordernis für die Kündigungserklärung sind eng auszulegen