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Entscheidungen der Gerichte




BFH – Beschluss, III B 54/07 vom 07.04.2009

Rechtsgebiete:EStG
Stichwort:Mieter
Leitsatz:Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Volltext: BFH - Beschluss, III B 54/07



BAG – Urteil, 9 AZR 382/07 vom 20.05.2008

Rechtsgebiete:BGB, NachwG
Schlagworte:doppelte Schriftformklausel, AGB-Kontrolle
Stichwort:Mieter
Leitsatz:1. Eine vom Arbeitgeber im Arbeitsvertrag als Allgemeine Geschäftsbedingung aufgestellte doppelte Schriftformklausel kann beim Arbeitnehmer den Eindruck erwecken, jede spätere vom Vertrag abweichende mündliche Abrede sei gemäß § 125 Satz 2 BGB nichtig. Das entspricht nicht der wahren Rechtslage. Denn gemäß § 305b BGB haben individuelle Vertragsabreden Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dieses Prinzip des Vorrangs (mündlicher) individueller Vertragsabreden setzt sich auch gegenüber doppelten Schriftformklauseln durch. Eine zu weit gefasste doppelte Schriftformklausel ist irreführend. Sie benachteiligt den Vertragspartner deshalb unangemessen iSv. § 307 Abs. 1 BGB.

2. Der Vorrang von Individualabreden gemäß § 305b BGB erfasst zwar nicht betriebliche Übungen. Eine zu weit gefasste Schriftformklausel wird aber nicht auf das richtige Maß zurückgeführt, sondern muss insgesamt als unwirksam angesehen werden.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 382/07

BAG – Urteil, 9 AZR 822/06 vom 18.09.2007

Rechtsgebiete:BGB, BMT-G II, DWV
Schlagworte:Werkdienstwohnung - Rechtsnatur - Minderung
Stichwort:Mieter
Leitsatz:1. Eine für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingung, mit der ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die Anwendung des BMT-G II in seiner jeweiligen Fassung vereinbart hat, hält der richterlichen AGB-Kontrolle stand.

2. Die im BMT-G II enthaltene Regelung, die für die Zuweisung der Dienstwohnung und für die Bemessung der Dienstwohnungsvergütung auf "die Bestimmungen des Arbeitgebers über Dienstwohnungen" verweist, ist nach § 310 Abs. 4 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle entzogen.

3. Die Anwendung der tarifvertraglich in Bezug genommen DWV auf eine Werkdienstwohnung des öffentlichen Dienstes verstößt nicht gegen § 576b BGB. Das Mietrecht gilt für ein Werkdienstwohnungsverhältnis nur hinsichtlich der Bestimmungen über die Beendigung des Rechtsverhältnisses.
Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 822/06

OLG-FRANKFURT – Urteil, 7 U 146/06 vom 01.08.2007

Rechtsgebiete:EuGVVO
Schlagworte:Ferienhaus, Haus, Vermietung, Vermieter, Mieter, Mietvertrag, Zuständigkeit, Gerichtsstand
Stichwort:Mieter
Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 7 U 146/06


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