Eine der Packung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels beigefügte "Patienten-Information", die sich nicht darauf beschränkt, Angaben zu machen, die mit der Verwendung des Arzneimittels in Zusammenhang stehen oder für die gesundheitliche Aufklärung wichtig sind, unterliegt dem Werbeverbot des § 10 HWG.