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Messungsanerkennung

Entscheidungen der Gerichte

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 34 Wx 33/08 vom 02.10.2008

1. Der auf eine Rechtsbeschwerde ergangene Beschluss des Oberlandesgerichts mit der Anweisung an das Grundbuchamt, ein Vorkaufsrecht einzutragen, bindet grundsätzlich nicht nur das Grundbuchamt sondern auch das Landgericht und den Senat selbst (§ 563 Abs. 2 ZPO); diese Bindung entfällt, wenn sich der Sachverhalt geändert hat.

2. Eine Bindung kann hinsichtlich eines neuen, in dieser Entscheidung nicht gewürdigten Grundes nicht bestehen; darauf, ob die zuvor entscheidenden Gerichte den Umstand hätten erkennen und berücksichtigen können, kommt es nicht an.

3. Die Eintragung muss durch den zur Zeit der Eintragung in seinem Recht Betroffenen bewilligt werden.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 31 Wx 10/08 vom 14.03.2008

1. § 54c Abs. 3 BeurkG begründet unter den dort geregelten Voraussetzungen die Amtspflicht des Notars, sich jeder Verfügung über das Verwahrungsgut zu enthalten.

2. Die in einem notariellen Vorbescheid nach § 15 BNotO gesetzte Frist zur Einlegung der Beschwerde hat nicht zugleich die Wirkung einer Frist zur Beibringung des Rechtshängigkeitsnachweises nach § 54c Abs. 3 BeurkG. Soll die gesetzte Frist für beides gelten, muss das eindeutig zum Ausdruck kommen.

OLG-MUENCHEN – Beschluss, 32 Wx 32/07 vom 27.03.2007

Eine einmal abgegebene Eintragungsbewilligung wird nicht von selbst dadurch hinfällig, dass sich in späteren Vereinbarungen zwischen den Beteiligten erhebliche Änderungen des von der Bewilligung an sich nicht betroffenen Vertragsgegenstandes ergeben.

OLG-MUENCHEN – Urteil, 6 U 2659/05 vom 12.01.2006

1. Wird in einem Grundstückskaufvertrag mit einer Gemeinde auf Erwerberseite der Erlass des gesamten Kaufpreises für den Fall einer im Vertrag näher bestimmten rechtskräftigen Überplanung von Grundstücken des Veräußerers bis zu einem genau bestimmten Zeitpunkt vereinbart, so ist die Frage nach der Wirksamkeit dieser Vereinbarung unter dem Gesichtspunkt des Koppelungsverbots oder des Verbots der unangemessenen Leistung jedenfalls dann rechtlich unbeachtlich, wenn die Überplanung nicht bis zu dem im Vertrag bestimmten Zeitpunkt rechtskräftig erfolgt ist.

2. Wird der Kaufpreisanspruch jedoch erst nach 25 Jahren geltend gemacht, kann ihm der Einwand der Verwirkung entgegenstehen.

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 A 10974/05.OVG vom 07.10.2005

Ein Vertrag über eine freiwillige Baulandumlegung, deren Kosten die Gemeinde übernimmt, ist nicht schon deshalb wegen Unangemessenheit der Gegenleistung (§§ 59 Abs. 2 Nr. 4, 56 Abs. 1 Satz 2 VwVfG) nichtig, weil ein Eigentümer bei nahezu gleicher Größe von Einwurf- und Zuteilungsfläche die Zahlung eines Geldbeitrages in Höhe des vollen Umlegungsvorteils vereinbart und das rechnerische Flächenäquivalent dieses Beitrages mehr als dreißig Prozent der Einwurffläche beträgt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 274/04 vom 23.03.2005

Ist der Käufer eines Grundstücks zur Abgabe einer Auflassungserklärung verurteilt worden, so gilt die Erklärung als abgegeben, sobald das Urteil Rechtskraft erlangt hat (§ 894 ZPO). Dem Formerfordernis des § 925 BGB kann dann dadurch Rechnung getragen werden, dass der Verkäufer und Vollstreckungsgläubiger unter Vorlage des Urteils die Auflassung vor dem Notar erklärt (vgl. BayObLGZ 1983, 181/185 = Rpfleger 1983, 390 f.). In einem solchen Fall findet aber nicht eine - erneute - Abgabe der bereits durch Urteil ersetzten und damit existenten Auflassungserklärung statt. Fingiert wird nur die Anwesenheit des verurteilten Käufers. Der Käufer kann daher nicht wegen Abgabe einer Willenserklärung als Veranlassungsschuldner für die Kosten der Urkunde herangezogen werden.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 185/04 vom 27.10.2004

Gebühren, die dem Notar für die Nutzung des automatisierten Verfahrens zum Abruf von Daten aus dem maschinellen Grundbuch im Rahmen einer Urkundstätigkeit berechnet werden, kann dieser als "verauslagte Gerichtsgebühren" dem Zahlungspflichtigen in Rechnung stellen.

BAYOBLG – Beschluss, 2Z BR 66/02 vom 14.08.2002

Zugunsten der Eigentümer mehrerer selbständiger Grundstücke ist eine einheitliche Grunddienstbarkeit bestehend in einem Geh- und Fahrtrecht in Gesamtberechtigung der jeweiligen Eigentümer der herrschenden Grundstücke im Grundbuch einzutragen, und zwar auch dann, wenn sich die Grundstücke im Eigentum verschiedener Personen befinden. Rechtlich zulässig ist es aber auch, dass die Grunddienstbarkeit für jedes Grundstück als Einzelrecht bestellt wird.

OLG-CELLE – Urteil, 4 U 109/01 vom 06.12.2001

1. Hat der Verkäufer eines Grundstücks aufgrund einer Bauvoranfrage einen privaten Bauvorbescheid erhalten, so muss er, wenn er eine abzutrennende Teilfläche dieses Grundstücks verkauft, nicht im Umkehrschluss folgern, dass die Bebaubarkeit einer Teilfläche nach der Teilung nicht mehr gegeben ist. Es liegt keine arglistige Täuschung durch Verschweigen vor, wenn der Verkäufer dem Käufer vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags nicht auf den Bauvorbescheid über das nicht geteilte Grundstück hinweist.

2. Die Zusicherung der Bebaubarkeit eines Grundstücks bedarf der notariellen Beurkundung. Nur ausnahmsweise kann von einer konkludenten Zusicherung ausgegangen werden. Alleine aus der Vereinbarung eines Kaufpreises in der Größenordnung eines Baulandpreises ist nicht sicher zu schließen, dass der Verkäufer die Bebaubarkeit gemäß § 459 Abs. 2 BGB zusichern will.

3. Wird ein Grundstück als Bauland verkauft, so kann die Gewährleistung für die grundsätzliche Bebaubarkeit als solche nicht ausgeschlossen werden.

4. Entgegen § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB beginnt beim Grundstückskaufvertrag die Verjährung nicht mit der bereits erfolgten Übergabe, wenn Wirksamkeitsvoraussetzung des Vertrages noch die Teilungsgenehmigung durch die zuständige Verwaltungsbehörde ist. Haben sich die Vertragsparteien bereits im Grundstückskaufvertrag zu einer Messanerkennung verpflichtet, so ist in der nach Teilungsgenehmigung noch fehlenden formellen Messanerkennung keine rechtsgeschäftliche Genehmigung zu sehen, vor deren Erklärung die Verjährung nicht beginnt.

BAYOBLG – Beschluss, 3Z BR 61/00 vom 23.05.2000

Es besteht jedenfalls in kostenrechtlicher Hinsicht ein Mietvertrag von unbestimmter Dauer, wenn eine der Parteien bis zum Beginn der Mietzeit ohne Angabe von Gründen zurücktreten kann.

OLG-NUERNBERG – Urteil, 4 U 3169/99 vom 17.05.2000

GG Art. 14; BJagdG § 7; BayJG Art. 8; BayEG Art. 10 ff, 29; ZPO § 287

1. Zur Bemessung der Enteignungsentschädigung wegen eines Eingriffs in ein verpachtetes Jagdausübungsrecht, wenn die Abtretung einer Teilfläche für den Straßenbau dazu führt, daß der Restbesitz die Eigenschaft eines Eigenjagdbezirks einbüßt.

2. Die Pachtpreisdifferenz allein ist nicht geeignet, den Wert der verlorenen Eigenjagd widerzuspiegeln.

BRANDENBURGISCHES-OLG – Urteil, 5 U 142/06 vom 16.08.2007

OLG-ROSTOCK – Beschluss, 3 W 137/05 vom 17.05.2006


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