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Messungenauigkeit

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 3.04 vom 31.08.2005

Rechtsgebiete:WHG, AbwAG, AbwV, LWA NRW
Schlagworte:Abwasserabgabe, staatliche Überwachung, Eigenmessergebnis, Selbstüberwachung, Abwasservolumenstrom, festgelegte Abwassermenge, Abwassermengenhöchstwert, Messtoleranz, Messungenauigkeit, Messergebnis, ordnungsgemäßes Messverfahren, wasserrechtliche Erlaubnis, Beweisregel
Stichwort:Messungenauigkeit
Leitsatz:1. Lesen Behördenmitarbeiter Abwasservolumenmesswerte von einer nach den Vorgaben der wasserrechtlichen Erlaubnis in einer Kläranlage vom Anlagenbetreiber installierten Messeinrichtung ab, greifen sie nicht auf Ergebnisse der Selbstüberwachung des Anlagenbetreibers zurück; vielmehr handelt es sich um Maßnahmen der staatlichen Überwachung i.S.v. § 4 Abs. 4 Satz 1 AbwAG. Gleiches gilt, wenn die Messergebnisse von einer Untersuchungsstelle ermittelt worden sind, die von der zuständigen Behörde mit Probenahmen beauftragt worden ist.

2. Weder das Abwasserabgabengesetz noch wasserrechtliche Vorschriften verlangen, dass zulässige Messtoleranzen bei der Ermittlung des Abwasservolumenstroms im Rahmen der Festsetzung der Abwasserabgabe berücksichtigt werden.

3. Die "gilt als eingehalten-Regelung" des § 6 Abs. 1 AbwV findet für Abwassermengenhöchstwerte keine unmittelbare oder analoge Anwendung. Das schließt eine entsprechende Regelung in der wasserrechtlichen Erlaubnis nicht aus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 3.04



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 12 A 10506/04.OVG vom 17.06.2004

Rechtsgebiete:AbwG, AbwV, WHG
Schlagworte:Abgabenrecht, Abwasserabgabenrecht, Abwasserabgabe, Abgabe, Abwasser, Schmutzwasser, Vier-Aus-Fünf-Regelung, Analysenverfahren, Messungenauigkeit, Messtoleranz, Toleranz, Messung, Messverfahren, Abgabesatz, Abgabentatbestand, Abgabenfestsetzung, Ermäßigung, Abgabenermäßigung, DIN 38409, Überwachungswert, Chemischer Sauerstoffbedarf, CSB, Beweis, Beweislast, Schadstoff, Schadeinheit, Bestimmtheit, Normenklarheit, Rechtsstaatsprinzip
Stichwort:Messungenauigkeit
Leitsatz:Auch bei der Ermäßigung des Abgabesatzes nach § 9 Abs. 5 AbwAG ist die dem für die Bestimmung des Schadstoffs CSB angewendeten Analysenverfahren gemäß DIN 38409-H 41-1 immanente mögliche Messungenauigkeit von +/- 4 v.H. zugunsten des Abwasserabgabenschuldners zu berücksichtigen (Fortführung des Urteils des Senats vom 13. April 2000 - 12 A 12160/99.OVG -, in ESOVGRP veröffentlicht).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 12 A 10506/04.OVG


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