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Messabschlag bei Überwachungsmessungen

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 10 S 2317/99 vom 08.11.2000

Rechtsgebiete:BImSchG, BauGB, BauNVO, TA Lärm
Schlagworte:Landwirtschaftliche Lärmimmissionen, Zumutbarkeit, Sozialadäquanz, Dorfgebiet, Anspruch auf Einschreiten, Immissionsrichtwert, Beurteilungspegel, Messabschlag bei Überwachungsmessungen, seltene Ereignisse
Stichwort:Messabschlag bei Überwachungsmessungen
Leitsatz:1. Häckselmaschinen, Traktoren und Mähdrescher, die als Erntemaschinen zum Einsatz kommen, sind insoweit Anlagen nach § 3 Abs. 5 Nr. 2 BImSchG und keine Fahrzeuge im Sinne von § 38 BImSchG.

2. Die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen durch nächtliche Ernteeinsätze in der Landwirtschaft für die Nachbarschaft ist anhand einer entsprechenden Anwendung der wesentlichen Grundsätze der TA Lärm zu beurteilen, auch wenn diese sich nach ihrer Nr. 1 Abs. 2 Buchst. c für landwirtschaftliche Anlagen keine unmittelbare Geltung beimisst.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 10 S 2317/99




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