JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Messabschlag
| Rechtsgebiete: | BauGB, BImSchG, TA Lärm |
| Schlagworte: | Windenergieanlage, schädliche Umwelteinwirkungen, TA Lärm, Bindungswirkung, normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, Messabschlag, schutzbedürftiger Raum, Impulszuschlag, Baugenehmigung, Teilaufhebung |
| Stichwort: | Messabschlag |
| Leitsatz: | Der TA Lärm vom 26. August 1998 kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Sie unterliegt als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der revisionsgerichtlichen Überprüfung. Die Regelung über den Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm ist nicht anzuwenden, wenn auf eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden. Eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen. Es ist Aufgabe der Tatsachengerichte, zu überprüfen, ob Windenergieanlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 2.07 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG |
| Schlagworte: | TA Lärm, Gemengelage, Beurteilungspegel, Messabschlag, Immissionsrichtwert, Zwischenwert, Zwischenwertbildung |
| Stichwort: | Messabschlag |
| Leitsatz: | 1. Die Zuordnung eines in einem faktischen Baugebiet liegenden Immissionsorts gemäß Nr. 6.6 Satz 2 TA Lärm. In einem der in Nr. 6.1 genannten Gebiete ist anhand der tatsächlich vorhandenen Bebauung, die den bodenrechtlichen Charakter des Gebiets prägt, vorzunehmen. Lärmimmissionen, die von einem benachbarten Baugebiet einwirken, sind erst auf der Ebene des Gebots der Rücksichtnahme bzw. bei der Zwischenwertbildung gemäß Nr. 6.7 TA Lärm zu berücksichtigen. 2. In Fällen besonders ausgeprägter Nutzungskonflikte kann der Immissionsrichtwert für ein betroffenes Wohngebiet bei der Zwischenwertbildung für die Nachtzeit auch um deutlich mehr als 5 dB (A) erhöht werden; dies jedenfalls dann, wenn der Immissionsrichtwert gemäß Nr. 6.1 Satz 1 Buchst. c) TA Lärm nicht überschritten wird. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 37/07 | |
| Rechtsgebiete: | AEG, VwVfG, BImSchG, TA Lärm, AVV Baulärm |
| Schlagworte: | Eisenbahn, Planfeststellung, Stuttgart 21, Fildertunnel, Zwischenangriff, Baulärm, Lkw-Lärm, Schutzkonzept, Nebenbestimmungen, Richtwert, Messabschlag, Abwägung, Alternative, Variante |
| Stichwort: | Messabschlag |
| Leitsatz: | 1. Zur Feststellung der Schädlichkeit von Baustellenlärm kann auf die TA Lärm auch dann nicht zurückgegriffen werden, wenn die Baustelle über mehrere Jahre hinweg rund um die Uhr betrieben werden wird. 2. Ein gemäß § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG gebotenes Konzept zum Schutz vor Baulärm darf sich an den Richtwerten und Maßnahmewerten der AVV Baulärm orientieren (vgl. Senatsurt. v. 07.06.1989 - 5 S 3040/87 - NVwZ-RR 1990, 227). 3. Es ist nicht zu beanstanden, wenn insoweit als Schutzniveau nicht die Richtwerte von Nr. 3.1.1 der AVV Baulärm zu Grunde gelegt werden, sondern die Anordnung von Maßnahmen des aktiven und passiven Lärmschutzes davon abhängig gemacht wird, dass der für die jeweilige Art eines Baugebiets geltende Richtwert um mehr als 5 dB(A) überschritten wird. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2257/05 | |
| Rechtsgebiete: | BImSchG, BauGB, 4. BImSchV, 18. BImSchV, TA Lärm, Freizeitlärm-Richtlinie |
| Schlagworte: | Nachbarklage, nicht genehmigungsbedürftige Anlage, Geräuschimmissionen, besonderes Wohngebiet, Lärmschutzniveau eines besonderen Wohngebiets, Mittelwertbildung, Abwägungsmangel eines Bebauungsplans, Einwendungsfrist zur Geltendmachung von Abwägungsmängeln, Anlagenbezug des Bundesimmissionsschutzgesetzes, Gemengelage öffentlicher Einrichtungen, immissionsschutzrechtliche Gesamtbetrachtung, Summenpegel, Akzeptorbezug des Immissionsschutzrechts, mehrere Anlagen als Einheit, immissionsschutzrechtliche Beurteilung eines Freizeitbereichs, Summation von Freizeitlärm, seltene Ereignisse, Kumulation seltener Ereignisse verschiedenartiger Anlagen, Messabschlag, anerkannte akustische Grundregel. |
| Stichwort: | Messabschlag |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Bilden mehrere in einem räumlichen Zusammenhang stehende, aber organisatorisch selbständige Freizeitanlagen einschließlich einer Sporthalle eine konzeptionelle Einheit im Sinne eines "Freizeitbereichs", ist eine einheitliche (summative) Beurteilung der von diesen Anlagen ausgehenden Geräuschimmissionen nach den Bestimmungen der Freizeitlärm-Richtlinie zulässig. 2. Verschiedenartigen Anlagen zuzuordnende sog. seltene Ereignisse, bei denen ausnahmsweise Richtwertüberschreitungen erlaubt sind, dürfen nicht ohne weiteres kumulativ zugelassen werden; vielmehr muss sich die Festsetzung der zulässigen Zahl solcher Ereignisse unter Berücksichtigung der gebotenen gegenseitigen Rücksichtnahme an den tatsächlichen Verhältnissen des Einzelfalls ausrichten. 3. Bei der Beurteilung von Geräuschimmissionen aus Freizeitanlagen muss der in Nr. 6.9 TA Lärm und Nr. 1.6 des Anhangs zur 18. BImSchV vorgesehene Messabschlag nicht berücksichtigt werden. Urteil des 7. Senats vom 16. Mai 2001 - BVerwG 7 C 16.00 - I. VG Stuttgart vom 25.06.1997 - Az.: VG 16 K 2297/95 - II. VGH Mannheim vom 08.02.2000 - Az.: VGH 10 S 72/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.00 | |
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