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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 9 ME 172/07 vom 23.06.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Beitragssatzung, Erschließungsbeitrag, Herstellung, endgültige, Merkmalsregelung, Rückanknüpfung, tatbestandliche, Rückwirkung, echte, Rückwirkung, unechte
Stichwort:Merkmalsregelung
Leitsatz:1. Wird durch die Änderung der in der Beitragssatzung bestimmten Merkmalsregelung iSd § 132 Nr. 4 BauGB für die Zukunft die endgültige Herstellung einer bereits früher gebauten Erschließungsanlage gemäß § 133 Abs. 2 Satz 1 BauGB bewirkt, handelt es sich um eine unechte Rückwirkung.

2. Eine solche unechte Rückwirkung ist im Erschließungsbeitragsrecht grundsätzlich zulässig.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 9 ME 172/07




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