JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Menschenrecht
| Rechtsgebiete: | GG, IPwskR |
| Schlagworte: | Studienabgabe, Studienbeitrag, Studiengebühr, Sonderabgabe, Studienbeitragsdarlehen, Unentgeltlichkeit, Sozialverträglichkeit, soziale Barriere, Chancengleichheit, Teilhaberecht, Abwehrrecht, Berufsfreiheit, Abgabengerechtigkeit, Belastungsgleichheit, Völkervertragsrecht, innerstaatliche Geltung, unmittelbare Anwendbarkeit, Auslegung, Staatenpraxis, Sozialausschuss |
| Stichwort: | Menschenrecht |
| Leitsatz: | 1. Der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber hat die allgemeinen Studienabgaben nach dem Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz vom 21. März 2006 (GV.NRW. S. 120) als dem Grunde und der Höhe nach sachlich gerechtfertigte Vorzugslasten kompetenzgerecht eingeführt. 2. Wegen des Anspruchs auf ein sozialen Gesichtspunkten Rechnung tragendes Studienbeitragsdarlehen verletzt die Abgabenerhebung das in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Grundrecht der Berufsfreiheit weder in seiner - zusammen mit dem Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip gebildeten - Ausprägung als Recht auf Teilhabe an den staatlichen Ausbildungsressourcen noch in seiner Funktion als auf die Abwehr ausbildungsbezogener Belastungen gerichtetes Freiheitsrecht. 3. Aus Art. 13 Abs. 2 Buchst. c des Internationalen Paktes vom 19. Dezember 1966 über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte können im Hinblick auf die Erhebung allgemeiner Studienabgaben keine Rechte hergeleitet werden, die nicht bereits grundrechtlich gewährleistet sind. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 16.08 | |
| Rechtsgebiete: | EG, Richtlinie 2003/88/EG, Richtlinie 93/104/EG, Richtlinie 92/85/EWG, GG, WRV, ArbGG, BEEG, BErzGG, BGB, BUrlG, ZPO, KAVO |
| Schlagworte: | Urlaubsabgeltung bei Arbeitsunfähigkeit |
| Stichwort: | Menschenrecht |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Abgeltung gesetzlichen Voll- oder Teilurlaubs erlischt nicht, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraums erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist. § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG ist im Verhältnis zu privaten Arbeitgebern nach den Vorgaben des Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf. |
| Volltext: BAG - Urteil, 9 AZR 983/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EMRK, AufenthG |
| Stichwort: | Menschenrecht |
| Leitsatz: | 1. Eine nach der Vorschrift in § 53 Nr. 2 AufenthG zwingende Ausweisung eines im Bundesgebiet geborenen und hier aufgewachsenen Ausländers, der keinen besonderen Ausweisungsschutz gemäß § 56 AufenthG genießt, kann im Einzelfall wegen Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rechtswidrig sein. 2. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ist für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit einer Ausweisung, die wegen Betäubungsmittelkriminalität erfolgt, der Umstand erheblich, ob Handeltreiben oder (bloßer) Erwerb und Konsum vorliegen. |
| Volltext: HAMBURGISCHES-OVG - Urteil, 3 Bf 166/04 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VI, ArbGG, AGG, TV SozSich, BGB |
| Schlagworte: | Benachteiligung bei Überbrückungsbeihilfe |
| Stichwort: | Menschenrecht |
| Volltext: LAG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 3 Sa 542/08 | |
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