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Meldung beim Arbeitsamt

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BSG – Urteil, B 5 RJ 27/05 R vom 21.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VI, SGB III, AFG, AFRG
Schlagworte:Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit, versicherungsrechtliche Voraussetzungen, Tatbestand der Arbeitslosigkeit, Meldung beim Arbeitsamt, Verfügbarkeit
Stichwort:Meldung beim Arbeitsamt
Leitsatz:Ein Versicherter hat keinen Anspruch auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit, wenn er vor Erreichen der Altersgrenze weder arbeitslos gemeldet war, noch sich in anderer Weise um eine erneute Beschäftigung bemüht hat; die fehlende Arbeitsbereitschaft (subjektive Verfügbarkeit) ist bei Versicherten nach Vollendung des 58. Lebensjahres nur dann rentenunschädlich, wenn sie gegenüber der Arbeitsverwaltung von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, ihre Arbeitsbereitschaft einzuschränken.
Volltext: BSG - Urteil, B 5 RJ 27/05 R




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