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Meisterprüfung

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 6 S 7/09 vom 30.07.2009

Rechtsgebiete:GG, HwO, IFG, LDSG, LVwVfG, EGRL 03/98
Schlagworte:Akteneinsicht, Auskunftsanspruch, Berufsausbildung, Berufsfreiheit, personenbezogene Daten, Gesellenprüfung, allgemeiner Gleichheitssatz, Handwerksrolle, Informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit, Handwerkskammer, Lehrlingsrolle, Meisterprüfung, Prüfungserfolg, Übermittlung
Stichwort:Meisterprüfung
Leitsatz:§ 28 HwO gewährt keinen Anspruch auf Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Berufsausbildungsverhältnissen des Handwerks an Dritte.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 6 S 7/09



OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ss OWi 634/07 vom 13.11.2007

Rechtsgebiete:HWO, GG, OWiG
Schlagworte:Schwarzarbeitsgesetz, Handwerksordnung, Verfassungsmäßigkeit von § 1 HWO, Meisterprüfung, geringeres Anforderungsprofil in der EU, Handwerk, Ausüben eines stehenden Handwerks ohne Eintragung in der Handwerksrolle, Bestimmtheit der Norm, dynamischer Handwerksbegriff, wesentliche Tätigkeit, Gepräge, Kernbereich
Stichwort:Meisterprüfung
Leitsatz:Zum Verstoß gegen das Schwarzarbeitsgesetz.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ss OWi 634/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 28.06 vom 22.08.2007

Rechtsgebiete:WPflG
Schlagworte:Einberufungsbescheid, Zurückstellung, besondere Härte, Berufsausbildung, Meisterprüfung, Vorbereitungskurs, Erledigung in der Hauptsache, einseitige Erledigungserklärung durch den Kläger
Stichwort:Meisterprüfung
Leitsatz:Bei dem Vorbereitungslehrgang zu einer Meisterprüfung handelt es sich um eine Berufsausbildung im Sinne des Zurückstellungstatbestandes nach § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. c WPflG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 28.06

VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 14 S 275/03 vom 07.11.2003

Rechtsgebiete:GG, HwO, EWG/EWR-HwV
Schlagworte:Meisterprüfung, Ausnahmebewilligung, Notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten
Stichwort:Meisterprüfung
Leitsatz:1. Von der Verfassungsmäßigkeit des Großen Befähigungsnachweises für das Handwerk ist auch unter Berücksichtigung der für EU-Handwerker geltenden geringeren Anforderungen auszugehen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung - Urteil vom 20.01.1998 - 14 S
2698/97 -, GewArch 1998, 195-197).

2. Der zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß § 8 Abs. 1 HwO erforderliche Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung des Handwerks kann im Einzelfall auch ohne die Ablegung einer (förmlichen) Eignungsprüfung erbracht werden.

3. Ob eine langjährige Berufserfahrung im angestrebten Handwerk als Nachweis der erforderlichen handwerklichen Kenntnisse und Fertigkeiten und des notwendigen fachtheoretischen, betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Grundlagenwissens ausreicht, ist unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden.

4. Bei der Entscheidung hierüber sind u.a. die Eignung der bisherigen handwerklichen Tätigkeiten zur Vermittlung einer meistergleichen Befähigung für das angestrebte Handwerk, fachliche Zeugnisse über frühere handwerkliche Tätigkeiten, die erfolgreiche Ablegung berufsorientierter Prüfungen sowie die Teilnahme an beruflichen Fortbildungen und Lehrgängen zu berücksichtigen.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 14 S 275/03


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