JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Meistbegünstigung
| Rechtsgebiete: | GVG, ZPO |
| Schlagworte: | Meistbegünstigung, Entscheidung, Rechtsweg |
| Stichwort: | Meistbegünstigung |
| Leitsatz: | Gegen ein erstinstanzliches Sachurteil, das entgegen § 17 a Abs. 3 Satz 2 GVG ohne Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtsweges ergeht, ist die sofortige Beschwerde nicht statthaft; in einem solchen Fall findet der Meistbegünstigungsgrundsatz keine Anwendung. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 19 W 60/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG |
| Schlagworte: | Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung |
| Stichwort: | Meistbegünstigung |
| Leitsatz: | 1. Entscheidet das Arbeitsgericht über einen Antrag auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG nach Inkrafttreten der Neuregelung des § 5 Abs. 4 KSchG zum 01.04.2008 rechtsfehlerhaft durch Beschluss statt durch, anfechtbares, Zwischenurteil, können gegen diesen Beschluss nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung sowohl sofortige Beschwerde als auch Berufung eingelegt werden. Auch bei Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen den erstinstanzlichen Beschluss entscheidet das LAG durch Urteil der vollbesetzten Kammer, ebenso über die Zulassung der Revision hiergegen; die Rechtsprechung des BAG zur grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des LAG zur nachträglichen Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 Abs. 4 Satz 2 KSchG (BAG, B. v. 15.09.2005, 3 AZB 48/05, NZA-RR 2006, S. 211 f; B. v. 20.08.2002, 2 AZB 16/02, NZA 2002, S. 1228 f) ist damit nicht mehr anwendbar. 2. Zur Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrages auf nachträgliche Klagezulassung bei einer während der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG erfolgten "Probezeitkündigung", gestützt darauf, dass der seitens ihres anwaltschaftlichen Vertreters zunächst falsch beratenen Arbeitnehmerin erst nach Monaten nach Erhalt der Kündigung durch die Lektüre juristischen Schrifttums klar geworden sei, dass die Kündigung gegen das AGG und/oder § 102 BetrVG verstoßen haben könnte. |
| Volltext: LAG-MUENCHEN - Beschluss, 4 Ta 179/08 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO |
| Schlagworte: | Versäumnisurteil, zweites, Urteilsberichtigung, Meistbegünstigung |
| Stichwort: | Meistbegünstigung |
| Leitsatz: | Wird trotz vorangegangenen Vollstreckungsbescheids versehentlich durch ein "1. Versäumnisurteil" entschieden und wird dieses Urteil, nachdem das Gericht eine Berichtigung angekündigt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, durch Beschluss nach § 319 ZPO in ein "2. Versäumnisurteil" geändert, so ist die nachfolgende Verwerfung des Einspruchs gegen das Versäumnisurteil jedenfalls dann rechtsfehlerfrei, wenn der Beklagte sich weder gegen die angekündigte Urteilsberichtigung ausgesprochen, noch diese oder das berichtigte Versäumnisurteil angefochten hat. |
| Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 15 U 73/05 | |
| Rechtsgebiete: | ZPO, ArbGG |
| Schlagworte: | Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung, Zurückverweisung, arbeitsgerichtliches Verfahren |
| Stichwort: | Meistbegünstigung |
| Leitsatz: | Der Meistbegünstigungsgrundsatz entbindet nicht von der Einhaltung der für ein Rechtsmittel vorgesehenen Formen und Fristen. Dabei darf aber der Zugang zu der gerichtlichen Kontrollinstanz nicht durch Anforderungen behindert werden, mit denen bei Ergreifen des wahlweise statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes nicht zu rechnen wäre. |
| Volltext: SAECHSISCHES-LAG - Urteil, 2 Sa 263/04 | |
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