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THUERINGER-OVG – Urteil, 1 KO 1056/06 vom 19.11.2008

Rechtsgebiete:GWB, AktG, ThürLMG
Schlagworte:Rundfunkrecht, Meinungsvielfalt, mittelbare Beteiligung, Presseunternehmen, Hörfunk, Anbietergemeinschaft
Stichwort:Meinungsvielfalt
Leitsatz:Besteht lediglich eine mittelbare Beteiligung eines Presseunternehmens an einem Mitglied der antragstellenden Anbietergemeinschaft im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 ThürLMG, wird letzterem die Stellung des Presseunternehmens auf dem maßgeblichen Zeitungsmarkt nicht zugerechnet.
Volltext: THUERINGER-OVG - Urteil, 1 KO 1056/06




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