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Mehrwertsteuer bei Festsetzung für beigeordneten Anwalt bei vorsteuerabzugsberechtigter Partei

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 23 W 627/00 vom 12.04.2001

Rechtsgebiete:ZPO
Schlagworte:Mehrwertsteuer bei Festsetzung für beigeordneten Anwalt bei vorsteuerabzugsberechtigter Partei
Stichwort:Mehrwertsteuer bei Festsetzung für beigeordneten Anwalt bei vorsteuerabzugsberechtigter Partei
Leitsatz:Bei der Kostenfestsetzung nach § 126 ZPO kann der beigeordnete Anwalt von der unterlegenen Gegenpartei keine Mehrwertsteuer beanspruchen, wenn sein eigener Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 23 W 627/00




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