JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > M > Mehrwertsteuer
| Rechtsgebiete: | BGB, BHO, BinSchG, BinSchStrO |
| Schlagworte: | Schadensersatz, Auswahl des Reparaturbetriebes, Erforderlichkeit eines Vergabeverfahrens, Mehrwertsteuer |
| Stichwort: | Mehrwertsteuer |
| Leitsatz: | 1. Ein Geschädigter hat dazulegen und zu beweisen, dass die als Schadensersatz für eine durchgeführte Reparatur verlangten Kosten erforderlich waren. Es muss also nicht umgekehrt der Schädiger beweisen, dass der Geschädigte den Schaden nicht gering gehalten hat. Der Geschädigte kann allerdings seiner Darlegungslast zunächst durch Vorlage einer detaillierten Reparaturrechnung entsprechen, der Schädiger kann sodann substantiiert Zweifel an einzelnen Rechnungsposten vortragen. 2. Grundsätzlich ist dem Geschädigten die Auswahl des zu beauftragenden Reparaturbetriebes vorbehalten, der Schädiger oder dessen Versicherer dürfen dem Geschädigten nicht einen von ihnen ausgewählten Reparateur aufdrängen Holt jedoch der Schädiger privat ein Schadensgutachten ein und beinhaltet dieses ein Reparaturangebot eines geeigneten Betriebes, so kann der Geschädigte dies nicht ignorieren. 3. Allerdings bleibt dem Geschädigten vorbehalten, der Auftragsvergabe eine (beschränkte) Ausschreibung vorzuschalten, wenn er - als öffentliche Hand - dazu verpflichtet ist. Die Tatsache, dass die Erforderlichkeit der Werkleistung durch einen Schädiger ausgelöst worden war, der als Schadensersatzpflichtiger gegenüber der geschädigten Öffentlichen Hand die Vergütung letztlich zu ersetzen hat, rechtfertigt nicht das Absehen von geltenden Vergaberechtsgrundsätzen. 4. Zahlt ein Wasser- und Schifffahrtsamt des Bundes wegen der Reparatur einer Schleuse Mehrwertsteuer an das ausführende Unternehmen, so umfasst ihr gegen den Schiffseigner bestehender Regressanspruch auch den der Bundesrepublik Deutschland zufallenden Mehrwertsteueranteil. |
| Volltext: OLG-KARLSRUHE - Urteil, 22 U 1/08 BSch | |
| Rechtsgebiete: | BGB, EGBGB |
| Schlagworte: | Mehrwertsteuer, Schadensersatz, Schadenersatz, Gewährleistungsbürgschaft, Bürgschaft, Gesamtschuldverhältnis, Tilgung, Prozesszins, Zinsen |
| Stichwort: | Mehrwertsteuer |
| Leitsatz: | 1. Vor Inkrafttreten des § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB umfasste der Schadensersatzanspruch nach § 635 a.F. BGB auch dann die gesetzliche Mehrwertsteuer, wenn eine Durchführung der Mängelbeseitigung, für welche Kostenerstattung verlangt wurde, nicht absehbar war. 2. Bei einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes ist für die Berechnung der Höhe des Schadensersatzes auf den im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung gültigen Steuersatz abzustellen. 3. Zur Anrechnung der Zahlung aus einer Gewährleistungsbürgschaft auf den Schadensersatzanspruch des Bauherrn gegen den Werkunternehmer und den mit der Bauüberwachung Betrauten als gesamtschuldnerisch Haftende, wenn der Schadensersatzanspruch gegenüber beiden in unterschiedlicher Höhe festgestellt wird. 4. Der gemäß der Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3 EGBGB auf vor dem 1.5.2000 fällig Forderungen anwendbare Zinssatz von 4 % gem. § 288 a.F. BGB findet bei derartigen Forderungen auch Anwendung auf den Prozesszins aus § 291 BGB. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 1 U 120/08 | |
| Rechtsgebiete: | AWS, KAG, WBGS der Stadt Friedberg |
| Schlagworte: | Hauptleistung, Hausanschlußkosten, Kostenerstattung, Mehrwertsteuer, Nebenleistung, Steuersatz, Wasser |
| Stichwort: | Mehrwertsteuer |
| Leitsatz: | Erbringt eine Gemeinde gegenüber einem Anschlussnehmer an die Wasserversorgung Arbeiten an dessen Wasserhausanschluss, kann sie in dem Erstattungsbescheid als Teil der erstattungsfähigen Kosten den Steuersatz zugrunde legen, den die Finanzverwaltung ihr gegenüber zugrunde legt. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 5 A 541/08.Z | |
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Betriebsratsmitglied - Schulungskosten |
| Stichwort: | Mehrwertsteuer |
| Volltext: BAG - Beschluss, 7 ABR 2/07 | |
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