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Mehrwegquote

Entscheidungen der Gerichte




HESSISCHER-VGH – Urteil, 6 UE 3281/02 vom 08.03.2006

Rechtsgebiete:EGV, GVG, VerpackV, VwGO
Schlagworte:Anfechtung, Anwendungsvorrang, Atypische Feststellungsklage, Bekanntgabe, Effektiver Rechtsschutz, Einwegverpackung, Feststellungsklage, Gemeinschaftsrecht, Konkretes Rechtsverhältnis, Maßgeblicher Zeitpunkt, Mehrwegquote, Mineralwasser, Örtliche Zuständigkeit, Pfandpflicht, Subsidiarität, Verweisung
Stichwort:Mehrwegquote
Leitsatz:1. Das Rechtsmittelgericht ist auch dann an der Überprüfung der örtlichen Zuständigkeit gehindert, wenn das Verwaltungsgericht hierüber nicht vorab, sondern in seiner abschließenden Entscheidung befunden hat.

2. Die Bekanntgabe mehrfacher Unterschreitung der in der Verpackungsverordnung vorgesehenen Mehrquoten war ein Verwaltungsakt (BVerwG, Urteil v. 16.01.2003 - 7 C 31.02 - BVerwGE 117, 322), den unter Berufung auf das Gemeinschaftsrecht auch ausländische Unternehmen mit der Anfechtungsklage angreifen konnten.

3. Es besteht gegenüber den Bundesländern kein berechtigtes Interesse eines ausländischen Unternehmers an der Feststellung, von der Pfandpflicht nach der Verpackungsverordnung ausgenommen zu sein, wenn mit einem Vollzug der Vorschriften durch die Landesbehörden nicht mehr zu rechnen ist, sondern Beeinträchtigungen durch die Pfandpflicht bereits durch unternehmerische Entscheidungen der Handelspartner des Unternehmers eingetreten sind.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 6 UE 3281/02



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 31.02 vom 16.01.2003

Rechtsgebiete:VerpackV, VwGO
Schlagworte:Einweg-Getränkeverpackungen, Dosenpfand, Rücknahmepflicht, Pfandpflicht, Pfanderstattung, Sammelsystem, kollektives, Mehrwegsystem, Mehrwegquote, Nacherhebung, Bekanntmachung, Widerrufsfiktion, Verwaltungsakt, fingierter, Feststellungsklage Subsidiariät, Vollzug Verpackungsverordnung, Gültigkeit Rücknahme- und Pfandpflicht.
Stichwort:Mehrwegquote
Leitsatz:Die Bekanntgabe der wiederholten Unterschreitung der Mehrwegquote i.S. des § 9 Abs. 2 Satz 2 VerpackV durch die Bundesregierung ist ein feststellender Verwaltungsakt, der für das Wirksamwerden der Rücknahme- und Pfandpflichten konstitutiv ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 31.02


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