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Mehrschraubenantrieb

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OVG-RHEINLAND-PFALZ – Beschluss, 8 B 10952/08.OVG vom 26.09.2008

Rechtsgebiete:VwGO, RheinSchUO, RheinSchPV
Schlagworte:Anforderungen, schifffahrtspolizeiliche, Binnenschiffahrt, Bundeswasserstraße, Einschraubenantrieb, Gütermotorschiff, Mannheimer Akte, Mehrschraubenantrieb, Oberrhein, Revidierte Rheinschifffahrtsakte, Rheinschifffahrt, Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung, Rheinschifffahrtspolizeiverordnung, Schleuse Iffezheim, Schiffsattest, Schifffahrtspolizei, Tauglichkeit, technische, Zentrale Kommission für die Rheinschifffahrt
Stichwort:Mehrschraubenantrieb
Leitsatz:1. Die Eintragung im Schiffsattest über die grundsätzliche Tauglichkeit des Schiffs zum Befahren der gesamten Rheinstrecke dispensiert das Schiff nicht von der Einhaltung zusätzlicher schiffahrtspolizeilicher Anforderungen für das Befahren bestimmter Rheinstreckenabschnitte.

2. Die kraft der Übergangsregelungen der Rheinschifffahrtsuntersuchungsordnung - RheinSchUO - fortgeltenden Sondererlaubnisse gelten nur für den Stromabschnitt fort, für den sie erteilt wurden.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Beschluss, 8 B 10952/08.OVG




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