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mehrmaliges Zurücklegen

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BSG – Urteil, B 2 U 19/06 R vom 20.03.2007

Rechtsgebiete:SGB VII, GG
Schlagworte:gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - unmittelbarer Weg - abweichender Weg - mehrmaliges Zurücklegen - Arbeitsstätte - Ort der Tätigkeit - gemischte Tätigkeit - Kind - Kindertransport - fremde Obhut - analoge Anwendung - Gleichheitssatz - Ehe - Familie
Stichwort:mehrmaliges Zurücklegen
Leitsatz:Der Versicherungsschutz beim Transport von Kindern in fremde Obhut (§ 8 Abs 2 Nr 2 SGB VII) beschränkt sich - verfassungsrechtlich unbedenklich - auf Wege, die mit der Zurücklegung des versicherten Weges der Erziehungsperson nach und von dem Ort der Tätigkeit verknüpft sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 2 U 19/06 R




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