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Mehrkosten durch Korrespondenzanwalt

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OLG-SCHLESWIG – Urteil, 11 U 30/01 vom 22.08.2002

Rechtsgebiete:ZPO, BGB, BRAGO
Schlagworte:Mehrkosten durch Korrespondenzanwalt, Hinweispflichten der Prozessbevollmächtigten
Stichwort:Mehrkosten durch Korrespondenzanwalt
Leitsatz:Zur Frage, inwieweit ein Rechtsanwalt seinen Mandanten gebührenrechtlich aufklären muß, wenn er einen Korrespondenzanwalt beauftragt, der aufgrund eigener Postulationsfähigkeit auch als Prozessbevollmächtigter hätte tätig werden können.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 11 U 30/01




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