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Mehrheitsprinzip

Entscheidungen der Gerichte




NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 10 LC 194/07 vom 27.06.2008

Rechtsgebiete:NGO
Schlagworte:Funktionsfähigkeit kommunaler Vertretungskörperschaften, Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, Gruppe, Mehrheitsprinzip, Ratsausschuss, Samtgemeindeausschuss, Spiegelbildlichkeit, Vorausmandat
Stichwort:Mehrheitsprinzip
Leitsatz:Die Regelung über das sogen. Vorausmandat nach § 51 Abs. 3 NGO ist verfassungsgemäß. Die darin bestimmte Modifikation des Grundsatzes der Spiegelbildlichkeit bei der Ausschussbesetzung ist durch das Interesse an der Funktionsfähigkeit des Rates gerechtfertigt.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 10 LC 194/07



HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 876/07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:GG, HGO, KWG
Schlagworte:Ausschuss, dauerhafte Zusammenarbeit, ehrenamtliches Mitglied, Fraktion, freies Mandat, Gemeindebürger, Gemeindevertreter, Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Koalition, Listenverbindung, Mehrheitsklausel, Mehrheitsprinzip, mittelbare Wahl, Sitzverteilung, Spiegelbildlichkeitsprinzip, Verhältniswahl, Vorabzuteilung, Wählerwillen, Zählgemeinschaft
Stichwort:Mehrheitsprinzip
Leitsatz:1. In Hessen sind bei mittelbaren Wahlen durch die Gemeindevertretung - hier entschieden für die Wahl von ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern - im Unterschied zu unmittelbaren Wahlen gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien bzw. Fraktionen zulässig; auf diese Vorschläge ist die Mehrheitsklausel (§ 22 Abs. 4 KWG) anwendbar.

2. Die Ausschüsse hessischer Gemeindevertretungen müssen zwar nach dem aus dem Bundesverfassungsrecht abgeleiteten Spiegelbildlichkeitsprinzip grundsätzlich verkleinerte Abbildungen des Plenums sein. Eine Einschränkung dieses Prinzips ist jedoch gerechtfertigt, wenn sich mehrere Fraktionen der Gemeindevertretung zu einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Wahlvorschlag gemacht haben, um durch Zuteilung eines weiteren Sitzes eine "stabile parlamentarische Mehrheit" auch in den Ausschüssen sicherzustellen.

3. Zur Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf die Wahl ehrenamtlicher Mitglieder eines Gemeindevorstands (offen gelassen).
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 876/07

HESSISCHER-VGH – Urteil, 8 UE 746/07 vom 06.05.2008

Rechtsgebiete:GG, HGO, KWG
Schlagworte:Ausschuss, dauerhafte Zusammenarbeit, Fraktion, freies Mandat, Gemeindebürger, Gemeindevertreter, Gemeindevertretung, Koalition, Listenverbindung, Mehrheitsklausel, Mehrheitsprinzip, mittelbare Wahl, Sitzverteilung, Spiegelbildlichkeitsprinzip, Verhältniswahl, Vorabzuteilung, Wählerwillen, Zählgemeinschaft
Stichwort:Mehrheitsprinzip
Leitsatz:1. In Hessen sind bei mittelbaren Wahlen durch die Gemeindevertretung - hier entschieden für die Wahl von Ausschussmitgliedern - im Unterschied zu unmittelbaren Wahlen gemeinsame Wahlvorschläge von Parteien bzw. Fraktionen zulässig; auf diese Vorschläge ist die Mehrheitsklausel (§ 22 Abs. 4 KWG) abwendbar.

2. Die Ausschüsse hessischer Gemeindevertretungen müssen zwar nach den aus dem Bundesverfassungsrecht abgeleiteten Spiegelbildlichkeitsprinzip grundsätzlich verkleinerte Abbildungen des Plenums sein. Eine Einschränkung dieses Prinzips ist jedoch gerechtfertigt, wenn sich mehrere Fraktionen der Gemeindevertretung zu einer auf Dauer angelegten Zusammenarbeit zusammengeschlossen und einen gemeinsamen Wahlvorschlag gemacht haben, um durch Vorabzuteilung eines weiteren Sitzes eine "stabile parlamentarische Mehrheit" auch in den Ausschüssen sicherzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 8 UE 746/07

BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 8.06 vom 16.05.2007

Rechtsgebiete:Verordnung (EG) Nr. 1493/1999, Verordnung (EG) Nr. 1607/2000, GG, VwGO, WeinG, WeinV
Schlagworte:Wein, Weinprüfung, Sinnenprüfung, organoleptische Prüfung, Prüfungskommission, Kollegialentscheidung, Mehrheitsprinzip, Durchschnittsprinzip, Beurteilungsspielraum, maßgeblicher Zeitpunkt, Feststellungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage.
Stichwort:Mehrheitsprinzip
Leitsatz:Die Beurteilung der zuständigen Behörde, ob ein Wein in Aussehen, Geruch und Geschmack frei von Fehlern ist, kann vom Gericht nur eingeschränkt überprüft werden (Aufgabe der im Urteil des Senats vom 25. November 1993 - BVerwGE 94, 307- vertretenen Auffassung).

Aus Gemeinschaftsrecht oder Bundesrecht ergibt sich nicht, ob die Weinprüfungskommission ihre Gesamtbeurteilung nach dem Durchschnitt der Einzelbeurteilungen ihrer Mitglieder oder nach dem Mehrheitsprinzip zu bilden hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 8.06


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