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Mehrheitsbeschluss

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 259/07 vom 03.11.2008

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Gebrauchsregelung, Kellerraum, Mehrheitsbeschluss
Stichwort:Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:Die Wohnungseigentümer können mehrheitlich eine Gebrauchsregelung nach § 15 Abs. 2 WEG beschließen, wonach die Aufstellung eines Gefrierschranks in einem Kellerraum, der zum Gemeinschaftseigentum gehört und im Aufteilungsplan als "Waschraum" bezeichnet wird, an Stelle einer Waschmaschine oder eines Wäschetrockners zulässig ist.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 259/07



OLG-SCHLESWIG – Beschluss, 2 W 25/07 vom 03.05.2007

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Bepflanzung, Mehrheitsbeschluss
Stichwort:Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:1. Die Zulässigkeit einer sachlich nicht gebotenen Umgestaltung eines Gartens richtet sich nach § 22 Abs. 1 WEG, wenn eine vorhandene Bepflanzung radikal beseitigt und durch die Neuanlage eine nach Charakter, Erscheinungsbild und Funktion völlig andere Gartenanlage geschaffen wird (hier: Beseitigung von Bäumen).

2. Erfolgt die Beseitigung der Bäume auf Grund eines nicht angefochtenen Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer, ist die auf Grund des Beschlusses durchführte Maßnahme rechtmäßig. Nach der rechtmäßigen Beseitigung ist eine Neubepflanzung grundsätzlich zulässig.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Beschluss, 2 W 25/07

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 294/03 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Verwalterzustimmung, Verwalter, Zustimmung, Mehrheitsbeschluss, bauliche Veränderung, Einstimmigkeit, Wanddurchbruch, Deckendurchbruch, Wohnungseigentümer, WEG
Stichwort:Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:1. Das grundsätzliche Einstimmigkeitserfordernis des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG ist nicht dadurch abbedungen, dass in der Teilungserklärung die Zustimmung des Verwalters zu einer baulichen Veränderung und im Fall ihrer Verweigerung oder ihres Widerrufs die Herbeiführung eines Mehrheitsbeschlusses der Wohnungseigentümer vorgesehen ist.

2. Verbindet der Bauträger nach Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft eine Wohnung mittels Decken- bzw. Wanddurchbrüchen mit Mehrzweckräumen, stellt dies eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs.1 WEG dar. Diese ist nicht allein deshalb zustimmungsbedürftig nach §§ 22 Abs. 1 Satz 1, 14 Nr. 1 WEG, weil sie eine intensivere bzw. zweckbestimmungswidrige Nutzung ermöglichen und sich daraus eine nachteilige Kostenverteilung ergeben könnte.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 294/03

OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 63/05 vom 15.06.2005

Rechtsgebiete:BGB, WEG
Schlagworte:Wohnungseigentum, Sondereigentum, Teilungserklärung, Vermietung, Vermietungsbeschränkung, Mehrheitsbeschluss
Stichwort:Mehrheitsbeschluss
Leitsatz:1. Das Recht auf Vermietung des Sondereigentums kann durch die Gemeinschaftsordnung eingeschränkt werden.

2. Ist in der Gemeinschaftsordnung eine Regelung enthalten, die eine Verwalterzustimmung zur Vermietung vorsieht, kann eine Ergänzung, wonach dieVerletzung von Informationspflichten im Vorfeld der Vermietung zu einer Gemeinschaftsstrafe führt, mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümerversammlung nicht wirksam mehrheitlich beschlossen werden.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 63/05


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