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mehrgliedriger Tarifvertrag

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BAG – Urteil, 4 AZR 590/05 vom 08.11.2006

Rechtsgebiete:TVG, UrlaubsTV, ZPO
Schlagworte:Allgemeinverbindlichkeit, Ende, mehrgliedriger Tarifvertrag
Stichwort:mehrgliedriger Tarifvertrag
Leitsatz:1. Der Abschluss eines mehrgliedrigen Tarifvertrages beschränkt regelmäßig nicht das Recht jeder einzelnen Tarifvertragspartei zu dessen Kündigung.

2. Dies gilt auch dann, wenn alle Tarifvertragsparteien einer Seite gemeinsam die Allgemeinverbindlichkeit dieses Tarifvertrages beantragt haben.

3. Die zulässige Kündigung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages durch eine von mehreren Tarifvertragsparteien auf einer Seite bewirkt den Ablauf des Tarifvertrages iSv. § 5 Abs. 5 Satz 3 TVG im Geltungsbereich der Kündigung und damit in diesem Umfang die Beendigung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages.
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 590/05




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