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OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 2 R 730/04 vom 28.12.2004

Rechtsgebiete:GG, LSA-Verf, LSA-2.VwGemVO, VwGO, LSA-GO
Schlagworte:Verwaltungsgemeinschaft, Neubildung, Zuordnung, Zusammenschluss, Gemeinde, Normenkontrolle, Nachteil, Rechtsverletzung, mögliche, Teilbarkeit, Antragsbefugnis, Antragsänderung, Sachdienlichkeit, Abwägung, Folgenabwägung, Nichtigkeit, offensichtliche Offensichtlichkeit, Zitiergebot, Ermächtigungsgrundlage, mehrfache Vollständigkeit
Stichwort:mehrfache Vollständigkeit
Leitsatz:1. Die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO besteht seit der Neufassung dieser Vorschrift nur so weit, wie eine Verletzung von Rechten durch die angegriffene Verordnung möglich erscheint. Ist die Verordnung offensichtlich teilbar, so kann sie nicht angegriffen werden, soweit der Antragsteller von den Regelungen nicht betroffen sein kann.

2. Eine Verordnung, die auf mehreren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen beruht, muss diese vollständig zitieren und diese bei inhaltlicher Überschneidung gemeinsam angeben (im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 80 Abs. 1 GG).
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 2 R 730/04




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