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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss OWi 182/03 vom 28.06.2003

Rechtsgebiete:OWiG, BKatVO
Schlagworte:mehrere Verkehrsverstöße, gleichartige Verkehrsverstöße auf einer Fahrt, Umfang der Feststellungen, persönliche Verhältnisse
Stichwort:mehrere Verkehrsverstöße
Leitsatz:1. Verstößt der Fahrzeugführer auf einer Fahrt nacheinander wiederholt gegen Verkehrsvorschriften, so handelt es sich selbst bei Gleichartigkeit dieser Verkehrsordnungswidrigkeiten regelmäßig um jeweils selbständige Handlungen i.S.d. § 20 OWiG und nicht insgesamt um ein tateinheitliches Geschehen nach § 19 OWiG.

2. Das tatrichterlicher Urteil muss Feststellungen zu den persönlichen, insbesondere den beruflichen Verhältnissen des Betroffenen enthalten, damit es dem Rechtsbeschwerdegericht möglich ist zu prüfen, ob die Verhängung eines Fahrverbotes etwa wegen besonderer Umstände in den persönlichen Verhältnissen des Betroffenen eine möglicherweise unverhältnismäßige Reaktion auf die Tat darstellt
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 182/03




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